
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Alle Forum-Themen im Überblick
 hali
17.02.2006, 15:59 Uhr
2. mal geblitzt in der Probezeit
hallo zusammen, ich habe nun seit fast 4 jahren probezeit, habe 6 punkte gesammelt und vorgestern gelasert wurden. nach dem aufbauseminar bin ich also nun das 2. mal wegen überhöhter geschindigkeit in bussgeldhöhe aufgefallen. wird mir nun der führerschein weggenommen? gibts es da eine punktegrenze, wann er weggenommen wird?
wie lange wird er weggenommen. für immer ( idiotentest)? ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube die angestellten von der bussgeldstelle oder so haben mir schonmal angeboten ein punkteabbau zu machen.

 durbanZA
17.02.2006, 16:14 Uhr
zu: 2. mal geblitzt in der Probezeit
sehe ich das jetzt richtig? Deine Probezeit wurde wegen eines Verkehrsverstoßes verlängert. Daraufhin hast Du nocheinmal einen A-Verstoß begangen. Dann wurdest Du aufgefordert, an einer freiwilligen psychologischen Beratung, durch die 2 Punkte abgebaut werden können, teilzunehmen. Daran hast Du aber nicht teilgenommen. Und jeztz wurdest Du nochmal im A-Bereich gelasert.
Ist das soweit korrekt?
Dann würde nun die nächste Stufe der Probezeitmaßnahmen in Kraft treten: Der Entzug der Fahrerlaubnis (und wir reden hier nicht von einem Fahrverbot, sondern von einem Führerscheinentzug, um es nochmal deutlich zu machen).
Üblicherweise würde eine Sperrfrist von drei Monaten verhängt werden, danach kannst Du eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Due Führerscheinstelle kann dann allerdings Zweifel an Deiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr geltend machen. Sollte dies der Fall sein, müsstest Du ein Fahreignungsgutachten erstellen lassen. Einen Lappen kriegst Du dann nur, wenn dieses positiv ausfällt.
Dieses Fahreignungsgutachten müsstest Du übrigens auch vorlegen, falls Du nach Neuerteilung der FE nocheinmal im A-Bereich auffälig wirst.
mfG
Der Durban
 hali
17.02.2006, 16:35 Uhr
zu: 2. mal geblitzt in der Probezeit
a verstoß ist im bussgeld bereich, oder?
aber ja das siehst du richtig. so ein scheiss. vorallem meine probezeit wäre am 5. märz vorbei gewesen.
mfg hali
 eisbaerorti
18.02.2006, 19:22 Uhr
zu: 2. mal geblitzt in der Probezeit
Also FS is defintiv weg, und wenn ich deine "Akte" so lese, muss ich dir LEIDER sagen, RICHTIG SO!
Genau für solche Leute hat man ja diese Regelungen eingeführt. Ich weiß selbst, wie schnell es gehen kann, dass man mal geblitzt wird (auch im Bußgeldbereich), aber wer nach nem ASF noch mehr son Mist macht, hats nicht anders verdient.
Führerscheinentzug richtet sich nach der Schwere der Tat (denke mal bei dir 1 Monat).
IM ÜBRIGEN: Es geht nicht datrum, wer die meisten Punkte hat, das ist KEIN COMPUTERSPIEL, JUNGE!!!!!!
 durbanZA
19.02.2006, 11:18 Uhr
@eisbärtorti
"Führerscheinentzug richtet sich nach der Schwere der Tat (denke mal bei dir 1 Monat)."
Einen einmonatigen Führerscheinentzug gibt es nicht. das verwechselst Du mit Fahrverbot. Hier steht tatsächlich ein mit einer Sprrfrist (mindestens 3 Monate) verbundener Entzug der Fahrerlaubnis im Raum. Der richtet sich in diesem Fall nicht nach der Schwere der Tat sondern folgt dem Ablauf des Schemas der Konsequenzen für Verkehrsverstöße innerhalb der Probezeit.
 eisbaerorti
19.02.2006, 16:52 Uhr
zu: 2. mal geblitzt in der Probezeit
stimmt, war ja probezeit, mein Fehler, sorry. Naja, mein Fachgebiet is eben offenbar nicht Verkehrsrecht ;)
FREUDsche Fehlleistung...
 durbanZA
19.02.2006, 18:28 Uhr
zu: 2. mal geblitzt in der Probezeit
macht ja nüscht :=)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-001 / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie bei den Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeugs achten?
Sie müssen sauber sein
Sie müssen funktionstüchtig sein
Sie müssen vorschriftsmäßig angebracht sein
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116 / 3 Fehlerpunkte
Wer darf in eine so beschilderte Straße einfahren?

Bewohner
Besucher der Bewohner
Fahrzeuge im Durchgangsverkehr
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte
Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten
Am Fußgängerüberweg nicht überholen
Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist
Passende Artikel bei amazon.de:
|  | Meine Führerscheinprüfung (Karl Eckhardt) Inhalt Sie wollen demnächst Ihren Führerschein machen? Dann ist es gut, sich schon vorher einen Überblick zu verschaffen über den Prüfungsstoff, der auf Sie zukommt. Das bringt Sicherheit und kann Ihnen zusätzliche Fahrstunden ersparen. EUR 13,90 |  | |  | Führerschein Trainer 2021 (PC/MAC) Lernsoftware für die Klassen A, A1, A2, AM, B, C, C1, CE, D, D1, L, T und Mofa. Mit dem aktuellen amtlichen Fragenkatalog, gültig ab 01.10.2021 für Deutschland EUR 22,99 | weitere Buchtipps... |
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|