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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aragon
10.02.2006, 13:42 Uhr

Nachschulung

Hallo,

ich habe heute meinen Bußgeldbescheid bekommen, da ich vor ca. einen Monat, mit 0,37 Promile angehalten wurde. Also muss ich nun 275€ zahlen, dazu den Führerschein ein Monat abgeben und bekomme zusätzlich 4 Punkte.

Nun werde ich bestimmt eine Nachschulung machen müssen, soweit ich weiß findet wegen Alkohol ein besonderes Seminare beim TÜV/DEKRA statt, doch leider lassen sich auf deren Homepage keine Informationen finden, wann bzw. wo solche Seminare statt finden.

Gibt es da irgendwas in der Art, wo ich mich Informieren kann wann ein Seminar stattfindet bzw. wie viel es mich kosten wird ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.02.2006, 16:48 Uhr

zu: Nachschulung

0,37 Promille Blutalkoholkonzentration? Oder 0,37 mg Alkohol je Liter Atemluft? Bei 0,37 Promille kann man keinen Bußgeldbescheid bekommen. Hatte man 0,3 Promille oder mehr und zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, dann wird es gleich eine strafbare Handlung. Welchen Wert hattest du denn nun?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
10.02.2006, 17:30 Uhr

zu: Nachschulung

»Gibt es da irgendwas in der Art, wo ich mich Informieren kann wann ein Seminar stattfindet bzw. wie viel es mich kosten wird ? «

Ganz langsam....
Wenn ein Bußgeldbescheid ergangen ist, erlangt er, wenn kein Einspruch eingelegt wurde, nach 14 Tagen Rechtskraft. Dann wird das Ganze nach Flensburg gemeldet und wird im Verkehrszentralregister eingetragen. Dort merkt man dann, dass der Verstoß während der Probezeit begangen wurde. Es ergeht Mitteilung an die für den Wohnort zuständige Verkehrsbehörde und die laden dann zur Nachsschulung ein.
Gut Ding will Weile haben...

In der "Einladung" steht dann alles drin, was Du wissen und beachten musst. Die Preise sind regional verschieden, aber so ca. 300 Euronen gehen sicher dabei drauf. Also schon mal sparen ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aragon
13.02.2006, 13:26 Uhr

zu: Nachschulung

Ich hatte 0,37 mg Alkohol je Liter Atemluft und im Bescheid steht Ordnungswidrigkeit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.02.2006, 13:45 Uhr

zu: Nachschulung

Aha, also umgerechnet 0,74 Promille. Die Rechtsfolgen wie Bußgeld, Punkte, 1 Monat Fahrverbot hast du ja oben schon genannt.

Die Anordnung zu einem "besonderen Aufbauseminar" wird vermutlich noch einige Zeit auf sich warten lassen. Erste Informationen findest du z.B. unter den folgenden Links:

http://www.besondere-aufbauseminare.de/index.htm

http://www.tuev-nord.de/20076.asp

http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_tuev/schulun
gen_und_kurse/wie_kann_ich_punkte_abbauen/aufbause
minar_nafaplus

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007

Rechtsabbiegen nur, wenn die Ampel "Grün" zeigt

Rechtsabbiegen ohne anzuhalten

Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind