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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern smurfed
07.02.2006, 19:48 Uhr

ebenfalls bei verlängerter Probezeit erwischt.

Hallo zusammen,

habe mir bei bereits verlängerter Probezeit einen weiteren "Katalog A" verstoß erlaubt. Normaler Ablauf müsste nun die Aufforderung zur freiwilligen Verkehrspychologischen Untersuchung sein, richtig? Weis jemand was der Spaß ca. kostet?

Wenn jetzt nochmal was in der Probezeit passiert, ist so ziemlich Feierabend...(MPU, 3 Monate, Sanitätstest usw.).

Meine Frage ist jetzt:
Was bedeutet "wenn nun nochmal was passiert"? Heist das eine Bußgeldstrafe (mind. 40€ /1 Pkt) oder sogar absolute Kleinigkeiten wie "nicht angeschnallt" oder z.B. "kein Parkschein"?

Wäre super wenn mir das jemand sagen könnte. Danke schonmal!
...und bitte spart euch die Belehrungen und wie dumm ich bin usw., danke.

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07.02.2006, 20:27 Uhr

zu: ebenfalls bei verlängerter Probezeit erwischt.

Aalso, was so eine verkehrspsychologische Beratung kostet kann ich Dir leider nicht sagen. Ebensowenig, was Du mit "Sanitätsdienst" meinst. :))
Aber weiter im Text: Gehst Du zu dieser freiwilligen Beratung, werden bei Dir 2 Punkte gutgeschrieben. Wenn nicht, dann nicht, es gibt aber auch keine weiteren Folgen.
Solltest Du jetzt noch zwei Verstöße nach Katalog "B" oder einen Verstoß nach Katalog "A" begehen, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen. (MErke: Wir sprechen hier nicht von einem Fahrbverbot, sondern von einem Führerscheinentzug!) Die Sperrfrist, bis Du einen neuen FS beantragen kannst, beträgt dann, je nach Schwere des letzten Verstoßes, mindestens 3 Monate.
Und nach dieser Sperrfrist solltest Du Dir echt nix mehr erlauben ;)

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11.02.2006, 16:49 Uhr

zu: ebenfalls bei verlängerter Probezeit erwischt.

vielen dank, durban, für die antwort.

Mit "Sanitätsdienst" meinte ich nichts anderes als den Erste-Hilfe-Kurs. Zugegeben, ziemlich dämliches Wort dafür (;

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.02.2006, 18:13 Uhr

zu: ebenfalls bei verlängerter Probezeit erwischt.

macht ja nüscht :)
schön, wenn's Dir wenigstens etwas Klarheit gebracht hat, auch wenn's keine wirkliche Hilfe war

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte

An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?

Warnzeichen geben und den Lkw überholen

Zügig weiterfahren, wenn Sie vor dem Lkw keine Fußgänger sehen

Warten, weil Fußgänger die Fahrbahn überqueren könnten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Der Radfahrer muss warten

Sie müssen warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen