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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Anhänger-Freek
04.02.2006, 01:40 Uhr

Führerschein Klasse B im Ausland mit neuer Zulassungsbeschei

Hallo, ich habe einen Anhänger
(der ursprünglich eine zul. Gesamtmasse von 2000kg hat)
auf eine zulässige Gesamtmasse von 1150kg abgelastet.

Der Anhänger ist technisch nicht verändert wurden, es wurde nur das Gewicht vom TüV geändert.

In der Zulassungsbescheinigung des Anhängers steht jetzt - unter Punkt F.2 -, zul. Gessamtmassse im Zulassungsmitgliedsstaat 1150kg .

Und unter Punkt F.1 steht technische zulässige Gesamtmasse 2000kg.

Jetzt die große Frage: Ich habe einen PKW Leermasse 1200kg, zGM 2000kg,
darf ich den Anhänger auch im Ausland mit der Führerschein Klasse B fahren?

Oder bedeutet das im Zulassungsmitgliedsstaat darf er bis 1150kg beladen werden, und außerhalb bis 2000kg?

Was gehört zum Zulassungsmitgliedstaat?

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Heijo
25.06.2006, 10:20 Uhr

zu: Führerschein Klasse B im Ausland mit neuer Zulassungsbeschei

Kannst Du auch im Ausland mit fahren

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-016 / 3 Fehlerpunkte

Warum ist bereits der einmalige Konsum von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?

Er kann

- zur Fahruntüchtigkeit führen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen