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16.01.2006, 10:44 Uhr

Unfallflucht im Autobahnstau

@chiller @alex @sonhol u.a.

Habe Eure Ratschläge befolgt und RA "strafzettel "beauftragt.
Ohne sein Einwirken kam jetzt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft,dass sie von der Klage absieht, wenn ich 1.000 € an eine best.Institution überweise("Auflage")u.Dann kein Eintrag im Bundeszentralregister noch in Flensburg und nicht vorbestraft. Selbverständlich werde ich dies annehmen.
2 Fragen noch:
Soll ich den RA jetzt ausklinken und bezahlen (hat bisher nur ein Schreiben zur Aktenüberlassung geschrieben,was kostet das?)
Wie gehe ich mit dem Fremdschaden (€ 495) um?
Wende ich mich direkt an den Unfallgegner oder soll ich das den RA machen lassen(kostet nur).
Danke für Eure Unterstützung und ich muss ehrlich sagen: daraus habe ich was gelernt: Selbstbeherrschung ist nicht nur eine Tugend, sondern auch billiger!

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17.01.2006, 21:40 Uhr

zu: Unfallflucht im Autobahnstau

Hallo !

Selbstbeherrschung ist eine Tugend ! Viel wichtiger ist die persönliche Einstellung ! Fazit : warnecke ist cool, die STVO noch cooler ! Gruß..skywalker

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern

Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren

Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114

Vor Erreichen der Verengung immer anhalten

Nicht mehr überholen

Geschwindigkeit verringern