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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tony78
15.01.2006, 14:24 Uhr

nach Neubeantragung nur noch Klasse B

Hallo. Mir wurde 2002 mein 1996 gemachter Führerschein für 11 Monate entzogen. Seitdem ich 2003 den neuen EU-Führerschein beantragen musste, steht da nur noch Klasse B ( also nur bis 3.5T ). Besteht die Möglichkeit diesen einfach auf C1 erweitern zu lassen, und wenn ja, wie wären die Vorraussetzungen ? Vielen Dank schon mal im voraus für eine oder mehrere Antworten.

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15.01.2006, 14:36 Uhr

zu: nach Neubeantragung nur noch Klasse B

Du musst halt Theroie nochmal schreiben oder? Und eben Praxisstunden nehmen denke ich?!

Ich würd einfach mal in ne Fahrschule und da anfragen

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15.01.2006, 15:33 Uhr

zu: nach Neubeantragung nur noch Klasse B

Den Führerschein hab ich ja ohne Prüfungen wiederbekommen. Nur würde ich jetzt gerne Fahrzeuge über 3.5 T fahren wollen, da ich das ja vorher mit dem alten deutschen Führerschein auch konnte.. Ich habe hier irgendwas gelesen das die höheren Klassen auch eine extra Gesundheitsprüfung verlangen. Und das ist eben der Punkt, ob das auf wiedererteilte Führerscheine auch zutrifft :)
Naja zur Not ruf ich morgen mal bei der Behörde an.

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15.01.2006, 18:06 Uhr

zu: nach Neubeantragung nur noch Klasse B

Für eine einfache Erweiterung (ohne Prüfung) ist es jetzt leider zu spät. Du hättest damals bei der Neuerteilung auch die Klassen C1E und CE79 beantragen müssen. Dafür hättest du einen 1.-Hilfe-Kurs besuchen müssen, ein augenärztliches Gutachten und die Eignungsuntersuchung beibringen müssen, dann hättest du diese Klassen ohne Ausbildung und Prüfung bekommen.

Jetzt müsstest du für die Klasse C1 aber auch eine theoretische und praktische Ausbildung einschließlich der Prüfungen machen.

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15.01.2006, 21:09 Uhr

zu: nach Neubeantragung nur noch Klasse B

Ahhh ja... danke Dir für die Auskunft Georg_g.

Angenehmen Abend noch :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B

Ich darf unter Beachtung der Verkehrszeichen abbiegen

Der grüne Pkw muss warten

Ich darf erst abbiegen, wenn die Ampel "Grün" zeigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?

Als Warnsignal

Als Rufzeichen

Als Überholsignal

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist