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11.01.2006, 20:00 Uhr

zu: Wie lange dauert es bis ein Versicherungsfall geklärt ist?

Ich habe auf das Geld von der Versicherung meines holländischen Unfallgegners seinerzeit 4 oder 5 Monate gewartet. Das Geld hat dann ein Inkassounternehmen eingetrieben.

Im Zweifelsfall hätte ich also die 4 bis 5 Monate nur ein zerstörtes Auto gehabt. Habe allerdings sofort reparieren lassen, nachdem der Gutachter fertig war.

Christian

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13.01.2006, 12:15 Uhr

zu: Wie lange dauert es bis ein Versicherungsfall geklärt ist?

>Für diesen Fall brauchst Du dann DRINGEND einen Anwalt<

Wieso braucht man da einen Anwalt? Wenn die Forderung fällig und unstrittig ist, kann man das ganze Prozedere mit Fristsetzung, Verzugszinsen und Co. auch selber durchziehen. Dafür würde ich keinen Anwalt nehmen.

Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
13.01.2006, 14:33 Uhr

zu: Wie lange dauert es bis ein Versicherungsfall geklärt ist?

Wenn's ums Thema "Teilschuld" geht, könnte man mit der Versicherung ja den Deal versuchen, den unstrittigen Teil der Forderung erstmal auszuzahlen und sich nur über den strittigen Rest weiter zu kloppen

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13.01.2006, 23:51 Uhr

zu: Wie lange dauert es bis ein Versicherungsfall geklärt ist?

Gut, dass ich nicht bei DIR versichert bin ;-P

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B

Ich darf vor dem Radfahrer links abbiegen

Ich verzichte auf meine Vorfahrt, um die Kreuzung nicht zu verstopfen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge