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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
22.12.2005, 14:07 Uhr

zu: Unfall - wie verhalten?

Hallo Benny,


meines Erachtens ist Polizei in der Tat überflüssig! ALLERDINGS: Ich würde mir die "Schuld" des Gegners oder wenigstens den Unfallhergang direkt vor Ort schriftlich vom Unfallgegner bestätigen lassen. Wenn die Schuld ungewiss ist, wenigstens gegenseitig einen Schrieb ausstellen, ausdem hervorgeht, daß Eure Autos sich "geküsst" haben.

OK, bringt Dir jetzt aber auch nichts... daher: Rechtlichen Beistand holen. Bist Du Mitglied im ADAC? Dann hättest Du meines Erachtens wenigstens die Erstberatung kostenlos.

Möglich wäre sicherlich auch der Weg über einen Gutachter. Es müsste bestimmt festzustellen sein, daß auch der Benz einen Crash an Stelle XY hatte (selbst wenn der Schaden behoben wurde).
Also, Gutachter aufsuchen, Gutachten erstellen lassen, Rechtsanwalt aufsuchen -> Benzfahrer anzeigen und die Sache seinen Lauf nehmen lassen.


ACHTUNG! Dies ist meine ganz persönliche Antwort "Aus dem Bauch heraus". Für Richtigkeit wird keine Haftung übernommen ;-)



Viel Glück

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
22.12.2005, 14:08 Uhr

Rechtsschutz

Nachtrag:

Besorg' Dir für die Zukunft mal eine Rechtsschutz-Versicherung.
Die Gothaer bietet gemeinsam mit der Roland Versicherung eine Fahrer-Rechtsschutz-Versicherung für junge Leute an. Kostet mich im Jahr gerade mal 30€ und ein paar Zerquetschte

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-006 / 3 Fehlerpunkte

Ihr Kraftfahrzeug verliert etwas Öl. Wie viel Trinkwasser kann bereits durch einen Tropfen Öl ungenießbar werden?

Bis zu

- 600 Liter

- 1 Liter

- 50 Liter

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-109-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-109-B

Sie dürfen nur vorsichtig an dem Bus vorbeifahren

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Die entgegenkommenden Pkw dürfen nur vorsichtig an dem Bus vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung