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22.12.2005, 12:01 Uhr

Führerscheinklasse 2 auch für Versuchsfahrten Omnibus?

Sehr geehrte Herren,

Uns beschäftigt folgende Fragestellung:

Die Webasto Bus GmbH ist ein Zulieferer der Busindustrie für Heizung/Klima/Lüften.
Dies bedeutet, daß uns von den Busherstellern immer wieder Fahrzeuge für Versuche, z.B. in der Klimakammer, zur Verfügung gestellt werden.

Vom LRA München und LRA Starnberg wurde uns übereinstimmend die Auskunft erteilt, dass mit der alten Führerscheinklasse 2 (Papierschein, rosa oder grau) Überführungsfahrten ohne Fahrgäste zulässig sind. Die Mitnahme eines Fahrers zur Ablösung, von KFZ-Mechanikern oder Prüfern für KFZ-Verkehr sei zulässig.
Dies soll auch grenzüberschreitend innerhalb der EU gelten, gültig sei die Entscheidung der Kommission über Äquivalenz von Führerscheinklassen, 2000/275/EG vom 21.03.2000 (Abl. EG Nr.L91, Seite 1)

Zur Überprüfung der Funktion der Klimaanlage sind Meßfahrten notwendig. Bei diesen Fahrten werden Zustände des Klimasystems erfaßt, bewertet und die Programmierung von Klimasteuergeräten online verändert.
Hierzu sind bis zu 3 Meßtechniker/Programmierer zusätzlich zum Fahrer im Fahrzeug.
Es handelt sich um keine Extremversuche, was Fahrzustände, Beschleunigung, Bremsen, Geschwindigkeiten etc. betrifft. Die Fahrzeuge rollen innerhalb der gesetzlichen, bzw. der geltenden Streckenbegrenzungen im Verkehr mit.

Bisher stand uns für derartige Fahrten ein Mitarbeiter mit Busführerschein zur Verfügung, den es nun nicht mehr gibt.

Nun tauchen ein paar Fragen auf:
- dürfen derartige Meßfahrten von Mitarbeitern mit alter Führerscheinklasse 2 durchgeführt werden?
- wenn ja, wieviele Meßtechniker dürfen den Versuch begleiten? Kann rechtlich eine Äquivalenz von KFZ-Mechaniker und Meßtechniker angenommen werden?
- können derartige Fahrten auch im EU-Ausland durchgeführt werden?

Für eine kurze Nachricht wären wir Ihnen sehr dankbar.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- in keinem Fall vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird