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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DnRung
15.12.2005, 13:42 Uhr

Fahrt bei Rot?!

Folgendes Problem:
Ich fahre einen Firmenwagen. Jetzt bekomm ich ein Schreiben, dass ich mehrere Rote-Ampeln mitgenommen hätte?! Zeuge dafür ist die Berufsfeuerwehr?! Fotos gibt es nicht (hab schon mit den telefoniert). Wie soll ich mich verhalten? Ich bin zu dem Zeitpunkt als das war definitiv KEIN Auto gefahren (der Wagen stand vor dem Büro). Können die ohne Fotos überhaupt was machen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
15.12.2005, 18:18 Uhr

zu: Fahrt bei Rot?!

wenn du nicht gefahren bist, wie wollen die dich gesehen haben.
kann es sein das eine fahrzeugverwechslung vorliegt (gleicher autotyp, gleicher firmenschriftzug, fast gleiches kennzeichen).

beweispflicht: die berufsfeuerwehr oder wer auch immer müssen dir nachweisen. und im zweifel: in dubio pro reo.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden