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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.12.2005, 19:27 Uhr

zu: Fahren auf dem Schulgelände

wird jetzt das Forum blockert? Wollt Ihr es ganz töten?

Mir fällt zu dem Thema eigentlich nur der Landfriedensbruch ein. Du besitzt nicht das Wegerecht auf dem Schulgelände. Aber genaueres kann ich Dir im Moment leider nicht sagen. Hoffen wir, daß die, die es jetzt könnten, das auch tun!?

*leichtirritiertbin*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Joe
13.12.2005, 20:09 Uhr

zu: Fahren auf dem Schulgelände

Bei einem Schulgelände, das tatsächlich offensichtlich und wirksam (hier: Tor) vom öffentlichen Verkehrsraum getrennt ist, kommt in der Tat der Hausfriedensbruch in Frage (das ist ein Antragsdelikt, d.h. Du bzw. Deine Eltern sollten versuchen, eine vernünftige Einigung mit dem Schulleiter zu erzielen, damit dieser keine Anzeige erstattet bzw. ggf. zurückzieht).

Ganz anders sieht es aus, wenn das Schulgelände vom öffentlichen Verkehrsraum aus frei zugänglich ist. Dann gilt auch ohne den häufig zu findenden Hinweis "Auf dem gesamten Schulgelände gelten die Bestimmungen der StVO" die StVO automatisch. Dann wäre man maximal bei einem Verstoß gegen Zeichen 250 oder 267 (Einfahrt verboten), so es denn dort hängt, was eine Ordnungswidrigkeit im Bereich von 20 EUR darstellt.

Konkret hängt es wirklich vom Einzelfall ab. Wenn Du dort quer durch die Blumenrabatte geheizt bist, um zur anderen Ausfahrt zu kommen, wäre das natürlich Hausfriedensbruch. ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
13.12.2005, 21:24 Uhr

zu: Fahren auf dem Schulgelände

naja wie hast du denn auf die drohung reagiert? da kann man doch ganz viel machen wenn man sich einfach zerknirscht entschuldigt-ganz in ordnungw ars ja wirklich nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
13.12.2005, 22:06 Uhr

zu: Fahren auf dem Schulgelände

is doch lächerlich wegen sowas ne Anzeige zu machen, solang es sich nicht häuft.

Sorry, aber hier an der Schule wird gejammert über soviel Arbeit zwecks G8 und so, aber für Streitereien is immer Zeit   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Heuschnecke
14.12.2005, 11:27 Uhr

zu: Fahren auf dem Schulgelände

Ob der Großteil des Mülls nicht von Dir kommt, wage ich zu bezweifeln, liebe Heuschrecke! Immerhin sieht man, dass es den Admin scheinbar doch gibt. Angenehm-dezent im Hintergrund!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Heuschnecke
14.12.2005, 12:10 Uhr

zu: Fahren auf dem Schulgelände

Einige Dinge im Leben sind so offensichtlich, dass sie keinen Beleg erfordern! Klar kannst Du immer dagegenhalten mit Aussagen à la "die Leute waren schon weg, bevor ich sie angeschissen habe".
Nachweisen kann ich es genau so wenig wie Du. Wir sind hier auch nicht beim Tatort oder Aktenzeichen XY ungelöst!
Ich kenne die Leute nicht. Das rasche Verschwinden spricht aber Bände. Ärger haben die Jungs&Mädels durch ihre Vergehen schon genug am Hals - den brauchen sie sich von einer Heuschrecke (wenn auch nur virtuell) nicht auch noch einholen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Bei welchen Drogen kann schon einmaliger Konsum zu vorübergehender Fahruntüchtigkeit führen?

Heroin, Kokain, Amphetamine

Haschisch, Marihuana

LSD

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

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