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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kasi
10.12.2005, 16:46 Uhr

Geblitzdingst in Holland

Moin,

ich war in den Sommerferien mit einigen Kollegen in Holland. Waren dort mit 2 Autos.
Mein Kollege hat schon vor Zeiten mal ein Brieflein bekommen. War was mit 18 zu schnell und musste relativ viel Geld berappen. Ich bekam nichts.
Naja heute komm ich heim und muss im Briefkasten einen Brief aus Holland finden. Aufgemacht:

Erste Mahnung .. ich soll an der selben Stelle zur selben Zeit 9 km/h zu schnell unterwegs gewesen sein. Die Mahnungsgebühr soll 7,50 EUR betragen womit ich mit den 30,- EUR Strafe dann 37,50 EUR Strafe zu zahlen hätte.

Erstens hätte ich gern ma dat Buildl und zweitens seh ich nicht wirklich ein warum ich die Mahnungsgebühr von 7,50 EUR bezahlen soll, ohne jemals einen Vorwurf von denen bekommen zu haben.

Ich werd nu nen Brief schreiben.
Habt ihr vielleicht ein zwei Tipps wie man das am doofsten formuliert. Ich werd gleich noch googlen aber eventuell hatte hier schonmal jemand so einen Fall.

Ich weis das ich auch einfach nicht bezahlen kann .. aber dann darf ich mich ne Weile lang in dem nördlichen Land nemmer blicken lassen, dass wär mir net so recht.

Danke schonmal
Grüße
Andi


Ach ja: Der Verstoss war am 12. aug. 2005

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10.12.2005, 17:03 Uhr

zu: Geblitzdingst in Holland

"Ich weis das ich auch einfach nicht bezahlen kann .. aber dann darf ich mich ne Weile lang in dem nördlichen Land nemmer blicken lassen, dass wär mir net so recht."

Sicher? Soweit ich weiß haben die Niederlande mit der BRD ein Rechtshilfeabkommen; d.h. daß das dir dort drohende Bußgeld auch von deutschen Beamten vollstreckt werden kann. Im Klartext: Zahlst Du nicht steht eines morgens die Polizei vor Deiner Tür :)

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12.12.2005, 11:05 Uhr

zu: Geblitzdingst in Holland

"Soweit ich weiß haben die Niederlande mit der BRD ein Rechtshilfeabkommen; d.h. daß das dir dort drohende Bußgeld auch von deutschen Beamten vollstreckt werden kann. Im Klartext: Zahlst Du nicht steht eines morgens die Polizei vor Deiner Tür :) "

aber das gilt meines wissens erst ab einem gewissen mindestbetrag. allerdings kenne ich deren höhe nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?

Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen

Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Nässe kann die Wirkung von Trommelbremsen beeinträchtigen. Was ist zu tun?

Die Bremse mehrfach im Stand betätigen

Bremsflüssigkeit nachfüllen

Die Bremse vorsichtig trocken fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte