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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ULLE
08.12.2005, 21:13 Uhr

rote ampel

hi ich wurde heute frueh von der polizei angehalten wil ich ueber eine rote ampel gefahren bin. ich bin mir ziemlich sicher das es unter einer sek. war.
ich bin noch in der probezeit die sich nun wahrscheinlich um 2 jahre verlaengert. desweiteren muss ich ein seminar machen und 50 euro fuer das ueberfahren bezahlen. ausserdem 3 punkte. was ich gern wissen wuerde ist ob ich meinen fuehrerschein auch abgeben muss und wenn ja wie lange un wenn ja ich welcher zeit spanne kann ich mir aussuchen wann ich ihn abgebe?
ich brauche meinen fuererschein um in die schule zu kommen er ist ziemich wichtig fuer mich. bitte um
antwort

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08.12.2005, 21:52 Uhr

zu: rote ampel

Fahrverbot gibts nur, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war. Dann wäre es ein qualifizierter Rotlichtverstoß. Das hätten dir die Polizeibeamten sicherlich gesagt.
Auch das Bußgeld von 50 Euro spricht dafür. Bei über einer Sek. Rotlicht wäre es teurer.

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Dürfen Sie hier parken?

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Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis