Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bikermike
03.12.2005, 12:52 Uhr

Geblitzt bei roter ampel vor 3 Monaten

Hallo Leute,

vor ganz genau 3 Monaten wurde ich von einem Rotlichblitzer geblitzt. Hatte ich eine Panik

Aber:

Ich habe bis heute nichts bekommen, muss ich noch etwas befürchten???

MFG

Bikermike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bikermike
03.12.2005, 12:57 Uhr

zu: Geblitzt bei roter ampel vor 3 Monaten

Gibt es nicht irgendeine Klausel die besagt das nach 3 monaten alles verjährt ist?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bikermike
03.12.2005, 13:23 Uhr

zu: Geblitzt bei roter ampel vor 3 Monaten

Yippie!

Nein ist kein bogen an mich gegangen (ich bin halter und versicherer, ....)

Bin ich froh! So einen Mist mach ich nie mehr, lieber steh ich an der Ampel!

Man bedenke, das es ganz schön teurer spaß wäre (bei dem Stundenlohn).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
03.12.2005, 13:56 Uhr

zu: Geblitzt bei roter ampel vor 3 Monaten

Hier hat sonhol durch halbwahre Angaben zu früh Freude bei Bikermike ausgelöst.

Zu den drei Monaten kommt noch die Postlaufzeit von 14 Tagen. Daher kann man noch keine Entwarnung geben. Da mittlerweile auch die Behörden EDV haben sind computergenerierte Ausdrücke vom allerletzten Tag vor der Verjährung durchaus möglich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chiller
03.12.2005, 15:04 Uhr

zu: Geblitzt bei roter ampel vor 3 Monaten

Es zählt das Datum der Anordnung und das ist in aller Regel das Datum welches im Brief angegeben ist. Dauert die Zustellung jedoch länger als 14 Tage, dann gilt das Zustelldatum als fristunterbrechend.

Bei der Postlaufzeit wird übrigens nicht nur die Zeitdauer bei der Deutschen Post AG berücksichtigt sondern auch die behördeninterne Postlaufzeit muss dabei berücksichtigt werden. Da so manche Beamte den Fahrlehrern in Trägheit in nix nachstehen, kann es sein, dass der Brief erst einige Tage nach Ausdruck bei der Post aufgegeben wird und sich daher eine Gesamtpostlaufzeit von mehr als die üblichen 2 Tage ergibt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B

Ich darf als Erster fahren

Ich muss den roten Pkw vorlassen

Ich muss die Straßenbahn vorlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Was verlängert den Bremsweg?

Nasse oder glatte Fahrbahnen

Mitführen eines ungebremsten Anhängers

Fahren auf Gefällstrecken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-114 / 3 Fehlerpunkte

Vor Ihrem Fahrzeug flüchten mehrere Rehe über die Straße. Womit müssen Sie rechnen?

Mit weiteren Tieren ist nicht zu rechnen

Das Rudel kann zurückkommen und die Straße erneut überqueren

Dem Rudel können weitere Einzeltiere folgen