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03.12.2005, 12:52 Uhr

Geblitzt bei roter ampel vor 3 Monaten

Hallo Leute,

vor ganz genau 3 Monaten wurde ich von einem Rotlichblitzer geblitzt. Hatte ich eine Panik

Aber:

Ich habe bis heute nichts bekommen, muss ich noch etwas befürchten???

MFG

Bikermike

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03.12.2005, 12:57 Uhr

zu: Geblitzt bei roter ampel vor 3 Monaten

Gibt es nicht irgendeine Klausel die besagt das nach 3 monaten alles verjährt ist?

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03.12.2005, 13:23 Uhr

zu: Geblitzt bei roter ampel vor 3 Monaten

Yippie!

Nein ist kein bogen an mich gegangen (ich bin halter und versicherer, ....)

Bin ich froh! So einen Mist mach ich nie mehr, lieber steh ich an der Ampel!

Man bedenke, das es ganz schön teurer spaß wäre (bei dem Stundenlohn).

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03.12.2005, 13:56 Uhr

zu: Geblitzt bei roter ampel vor 3 Monaten

Hier hat sonhol durch halbwahre Angaben zu früh Freude bei Bikermike ausgelöst.

Zu den drei Monaten kommt noch die Postlaufzeit von 14 Tagen. Daher kann man noch keine Entwarnung geben. Da mittlerweile auch die Behörden EDV haben sind computergenerierte Ausdrücke vom allerletzten Tag vor der Verjährung durchaus möglich.

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03.12.2005, 15:04 Uhr

zu: Geblitzt bei roter ampel vor 3 Monaten

Es zählt das Datum der Anordnung und das ist in aller Regel das Datum welches im Brief angegeben ist. Dauert die Zustellung jedoch länger als 14 Tage, dann gilt das Zustelldatum als fristunterbrechend.

Bei der Postlaufzeit wird übrigens nicht nur die Zeitdauer bei der Deutschen Post AG berücksichtigt sondern auch die behördeninterne Postlaufzeit muss dabei berücksichtigt werden. Da so manche Beamte den Fahrlehrern in Trägheit in nix nachstehen, kann es sein, dass der Brief erst einige Tage nach Ausdruck bei der Post aufgegeben wird und sich daher eine Gesamtpostlaufzeit von mehr als die üblichen 2 Tage ergibt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auf dieser Straße besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B

Weil das Fahren auf den Schienen gefährlich ist

Weil eine Straßenbahn entgegenkommen könnte

Weil die Fahrbahnoberfläche uneben und unterschiedlich griffig ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen