
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Alle Forum-Themen im Überblick
 Basti2
29.11.2005, 12:28 Uhr
Eingeschränktes Haltverbotsschild mit Bewohnerparkvorrecht
Hi,
nach Erhalt eines 'Knöllchens' eine kurze Frage zum Eingeschränkten Haltverbotsschild mit Zusatzschild Bewohnerparkvorrecht und Zeitangaben:
'Bewohner
mit Parkausweis Nr. xxx
18 - 7.30 h, Sa ab 13 h
So. ganztägig
frei'
Wo findet man denn in der StVO oder deren Zusatzbestimmungen/-verordnungen, dass die Kombination aus beiden zulässig ist.
Auf Anfrage bei der zuständigen Straßenverkehrsabteilung kam nur die Aussage 'das ist halt so'.
Grüße,
Basti
 xgoedex
29.11.2005, 13:56 Uhr
zu: Eingeschränktes Haltverbotsschild mit Bewohnerparkvorrecht
Der Bestimmung findest du im Paragraphen zum Verkehrszeichen 286 selber, und zwar § 41 (2) Nr. 8 StVO:
...
Das Zusatzschild "Anwohner mit besonderem Parkausweis frei" nimmt Anwohner mit besonderem Parkausweis vom Haltverbot aus.
...
 Basti2
29.11.2005, 14:40 Uhr
zu: Eingeschränktes Haltverbotsschild mit Bewohnerparkvorrecht
Hallo xgoedex,
das Zusatzschild für das Bewohnerparkrecht ist mir bekannt, auch eine zeitliche Regelung, aber nicht die Kombination aus beiden. Dadurch ist nicht eindeutig geregelt, wofür die angegebenen Zeiten gelten.
Leider finde ich keinen Link, wo dies ersichtlich wird.
Z.B. http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL1/1992/19920688
.1.HTML
Grüße,
Basti
 Georg_g
29.11.2005, 15:18 Uhr
zu: Eingeschränktes Haltverbotsschild mit Bewohnerparkvorrecht
Gelegentlich kann es bei mehreren Zusatzschildern bzw. bei einem Zusatzschild mit mehreren Einschränkungen zu Interpretationsproblemen kommen.
In diesem Fall gilt das aber m.E. nicht. Egal, wie man das Schild liest und egal, ob die Zusatzinformation auf einem Schild stehen oder auf zwei Zusatzschilder verteilt sind - es gibt nur eine einzige sinnvolle Auslegung.
Das Verkehrszeichen "eingeschränktes Haltverbot" stellt ein Verbot dar. Von diesem Verbot ausgenommen sind Bewohner mit Parkausweis. Wann die Ausnahme gilt ist zweifelsfrei erkennbar und auch, für wen die Ausnahme gilt, da der Zeitraum von den Worten "'Bewohner
mit Parkausweis .... frei" umschlossen ist.
Ausnahmsweise hat man hier also mal eine eindeutige sprachliche Regelung gefunden. Missverständlich wäre hingegen eine Formulierung wie:
(Zusatzzeichen 1:)
"Bewohner
mit Parkausweis Nr. xxx frei"
(Zusatzzeichen 2:)
"18 - 7.30 h, Sa ab 13 h
So. ganztägig"
 xgoedex
29.11.2005, 16:53 Uhr
zu: Eingeschränktes Haltverbotsschild mit Bewohnerparkvorrecht
Ach so, gemeint war die Kombination der Zusatzschilder ( Anwohner und zeitliche Begrenzung für selbige).
Ich sehe auch in der Formulierung des Zusatzzeichens wenig Raum für Mißverständnisse.
Dennoch die Frage der Zulässigkeit:
Laut § 39 StVO gelten auch Zusatzzeichen als Verkehrszeichen.
Die VwV - StVO sagt bezügl. "Allgemeines über Verkehrszeichen" u.a. :
"Es dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder solche, die das Bundesministerium für Verkehr nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zuläßt."
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus diesem Feldweg links abbiegen. Wer muss warten?

Ich muss warten
Das Kraftfahrzeug auf der Landstraße
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte
Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?
Zu verzögerter Reaktion
Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung
Zu riskanter Fahrweise
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-001 / 3 Fehlerpunkte
Wo müssen Sie besonders mit starker Fahrbahnverschmutzung und Rutschgefahr rechnen?
An Baustellen
An innerstädtischen Kreuzungen
An Einmündungen von Feldwegen
Passende Artikel bei amazon.de:
|  | Meine Führerscheinprüfung (Karl Eckhardt) Inhalt Sie wollen demnächst Ihren Führerschein machen? Dann ist es gut, sich schon vorher einen Überblick zu verschaffen über den Prüfungsstoff, der auf Sie zukommt. Das bringt Sicherheit und kann Ihnen zusätzliche Fahrstunden ersparen. EUR 13,90 |  | |  | Führerschein Trainer 2021 (PC/MAC) Lernsoftware für die Klassen A, A1, A2, AM, B, C, C1, CE, D, D1, L, T und Mofa. Mit dem aktuellen amtlichen Fragenkatalog, gültig ab 01.10.2021 für Deutschland EUR 22,99 | weitere Buchtipps... |
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|