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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Norbert Veith
16.11.2005, 23:17 Uhr

zu: Auffahrunfall, wie verhalten?

Polizei einschalten und Verursacher ermitteln lassen. Wenn erfolgreich, Wagen sofort zum Gutachter bringen lassen. Anwalt einscahlten (zahlt gegnerische Versicherung).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Norbert Veith
17.11.2005, 10:17 Uhr

zu: Auffahrunfall, wie verhalten?

Laß es auf jeden gfall über einen Gutachter laufen. Die Schäden am PKW erreichen schnell 1000 EUR und mehr!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.11.2005, 17:12 Uhr

zu: Auffahrunfall, wie verhalten?

Vergiss die Tipps mit Polizei und Anwalt. Die gegnerische Versicherung kannst du ganz einfach über den Zentralruf der Autoversicherer herausbekommen, Tel. 0180-25 0 26 (6 Cent pro Anruf). Das geht sogar online:
http://www.gdv-dl.de/anmelde.html

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
17.11.2005, 18:54 Uhr

zu: Auffahrunfall, wie verhalten?

Das mit dem eigenen Gutachter ist schon eine gute Entscheidung, die von der Versicherung sind evtl nicht ganz unparteiisch. Warst du dort schon? Der Kostenvoranschlag bzw die Rechnung der Werkstatt reicht hier nicht aus, da musst du schon zu einem Kfz-Sachverständigen (z.B. auch bei TÜV und Dekra) gehen. Vorher solltest du noch nichts reparieren lassen.
Du hast auch für die Zeit, in der das Auto in der Werkstatt is,t bzw für die im Gutachten angesetzte Zeit zur Wiederbeschaffung bei einem Totalschaden, Anspruch auf einen Mietwagen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Norbert Veith
17.11.2005, 20:12 Uhr

zu: Auffahrunfall, wie verhalten?

Anwalt auf jeden Fall einschalten, da er nichts kostet. Ohne Anwalt verzögert sich die Regulierung erfahrungsgemäß erheblich, falls überhaupt eine volle Erstattung stattfindet.

PKLW kann evtl. bei Hinterhofwerkstatt instandgesetzt werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.11.2005, 20:25 Uhr

zu: Auffahrunfall, wie verhalten?

»Anwalt auf jeden Fall einschalten, da er nichts kostet.«

Doch, der Anwalt kostet was, und zwar für die gegnerische Versicherung. Und wenn jeder ab sofort nach der Norbert-Veith-Methode auch bei Bagatellunfällen mit glasklarer Rechtslage einen Anwalt einschaltet, dann trägt die Versichertengemeinschaft die gestiegenen Kosten. Also nicht rumheulen, wenn der nächste Beitrag für die Kfz-Haftplicht mal wieder teurer geworden ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Norbert Veith
17.11.2005, 22:03 Uhr

zu: Auffahrunfall, wie verhalten?

Bei heutigen Reparaturkosten reicht ein eingedellter, vorderer Kotflügel zur Überschreitung der Bagatellgrenze aus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
18.11.2005, 09:30 Uhr

zu: Auffahrunfall, wie verhalten?

doch ich.. ;) mein persönlicher amg is nen 01er focus ;)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

An Taxenständen