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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern patrick22
07.11.2005, 17:35 Uhr

Verkehrszeichen 253

Es heißt ja, "Verbot für Kraftfahrzeuge mit z.G. über 3,5t einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen, ausgenommen PKW und KOM."

Nun meine Frage, Bsp.: mit Klasse BE; Fahrzeug (Pkw) z.G. 2,5 t + Anhänger z.G. 1,5 t
== 4t Zug

Bedeutet das nun auch ein Verbot für mich?? "Einschließlich Anhänger" macht mich etwas stutzig, oder fall ich unter die Ausnahme "ausgenommen PKW und KOM"??

Danke
Patrick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.11.2005, 18:23 Uhr

zu: Verkehrszeichen 253

Die Ausnahme für Pkw und KOM gilt auch für Züge, die mit diesen Kfz. gebildet werden. Der Zug aus deinem Beispiel dürfte also ein so beschilderte Straße befahren.

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08.11.2005, 14:21 Uhr

zu: Verkehrszeichen 253

@Kahleberger

Hallo, erstmal danke für die Antwort, nur so einfach ist das nicht immer mit den Abbildungen, bestes Bsp. ist Zusatzzeichen 1048-15 ; dort siehst du einen Sattelzug und einen LKW mit Anhänger...jedoch heißt die genaue Beschreibung "nur Sattelkraftfahrzeuge und Züge" somit würde auch ein PKW-Zug darunter fallen...

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09.11.2005, 13:02 Uhr

zu: Verkehrszeichen 253

@ Kahleberger:

Das Sinnbild eines Lkw ist nur ein Symbol, also eine stark vereinfachte Darstellung. Der genaue Wortlaut zu den Verkehrszeichen ist häufig viel komplizierter. Das Schild (http://www.fahrtipps.de/img/vz/40p/253.gif"; nennt man zwar umgangssprachlich "Verbot für Lkw", die exakte Bedeutung lässt sich aber mit Logik oder mit bloßem Nachdenken nicht erfassen.

Ein Bus mit 20 Tonnen z.G. darf in eine so beschilderte Straße hineinfahren, eine Zugmaschine mit 3 Tonnen z.G. jedoch nicht. Dieser feine Unterschied ist aus dem Schild nicht herauszulesen, man muss dazu schon den Text kennen.

Und bei der Sache mit den Anhängern ist der Text ebenfalls nicht ganz unmissverständlich formuliert, sodass die Frage von patrick22 berechtigt ist.

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09.11.2005, 18:28 Uhr

zu: Verkehrszeichen 253

»Nun mal ehrlich, Georg: Wenn ein LKW im Verbotsschild zu sehen ist, fährst du mit einem PKW wirklich nicht in diese Straße - ob du den VO-Text nun auswendig kennst oder nicht?«

Es ging wohlgemerkt um einen Pkw mit Anhänger, Gesamtmasse des Zuges 4 t.
Und nun mal ehrlich, Kahleberger: Wenn ein LKW im Verbotsschild zu sehen ist, fährst du dann mit einer Zugmaschine in diese Straße? Eine Zugmaschine ist ja kein Lkw. Und wenn ich mich jetzt noch schwach erinnern könnte, dass das Schild irgendwas mit 3,5 t zu hat, und meine Zugmaschine hat nur 3 t, könnte man dann nicht zu dem Schluss kommen, dass ich hineinfahren dürfte?

Im Ausgangsbeispiel ging es ja um einen Zug mit 4 t z.G. Der amtliche Text zum Schild beginnt mit den Worten "Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer z.G. über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger ..." - der Zug würde also unter das Verbot fallen, wenn die danach erwähnte Ausnahme nicht auch für Züge gelten würde, bei denen das Zugfahrzeug ein Pkw ist.

Und mal ganz ehrlich, Kahleberger, welcher Fahrer eines Pkw mit Anhänger würde vermuten, dass das Zeichen http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/1048-15.jp
g
auch für ihn gilt? Die "Vernunft" sagt doch ganz klar was anderes ...

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10.11.2005, 09:46 Uhr

zu: Verkehrszeichen 253

>>Wenn ein LKW im Verbotsschild zu sehen ist, fährst du mit einem PKW wirklich nicht in diese Straße - ob du den VO-Text nun auswendig kennst oder nicht? <<

da hab ich wohl ne schöne diskussion angezettelt...
aber mir ging es nicht um "was wirklich auf der Straße gemacht und beachtet wird, oder was die polizei weiß oder nicht" sondern um den rechtlichen aspekt...der wie oben ausgiebig diskutiert wurde...
danke nochmal für die schnelle antwort georg!

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29.08.2008, 07:18 Uhr

zu: Verkehrszeichen 253

Auch wenn das Thema schon etwas alt ist:

Gilt das Durchfahrtsverbot auch für landwirtschaftliche fahrzeuge:
alos Traktor bis zu 7 To, plus 2 Anhänger?

Wer hat Erfahrung damit, wenn Gemeinden sich weigern, regelmäßige Kontrollen durchzuführen, vor allem wenn bekannt ist, dass das Durchfahrtsverbot von weit über 100 Fahrzeugen täglich missachtet wird?

Vielen Dank
guga

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Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

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18 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

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Zwischen 250 m und 350 m

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Welche Fahrzeuge dürfen diese Straße nicht benutzen?

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