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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern GeorgianGirl
19.08.2005, 15:39 Uhr

Georgien

Hallo!

Meine Frau studiert seit ca. 5 Jahren in Deutschland und hatte für Deutschland nur eine AG.

Bei Ihrem letzten "Heimaturlaub" (ca. 6 Wochen) hat sie ihren Führerschein erworben.

Zwischenzeitlich hat sie durch unsere Hochzeit eine AE erworben und würden nun gerne Ihren Führerschein umschreiben lassen. Frage also: wie sieht es bei Ausländern aus, die zwar einen Wohnsitz in D haben, ihren Führerschein aber im Heimatland erworben haben?!

Muß sie "nur" die Prüfung ablegen oder den Führerschein erneut komplett erwerben?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.08.2005, 16:54 Uhr

zu: Georgien

Da deine Frau zum Zeitpunkt der Erteilung ihres georgischen Führerscheins ihren Wohnsitz in Deutschland hatte, kann sie den Führerschein nicht umschreiben lassen und darf mit dem georgischen Führerschein auch nicht in Deutschland fahren. Sie muss als den ganz normalen Weg zum Fahrerlaubniserwerb gehen, d.h. theoretische und praktische Ausbildung und th. und prakt. Prüfung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.08.2005, 20:51 Uhr

zu: Georgien

Genau, damit ein ausländischer Führerschein gültig ist, darf kein Wohnsitz im Inland bestehen und der Auslandsaufenthalt muss mindestens 185 Tage dauern.
Der georgische FS wäre aber eh nicht viel wert gewesen hier, da er sich nicht prüfungsfrei umschreiben lässt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte

Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?

Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B

An der Sichtlinie

In Höhe der Ampel

An der Haltlinie