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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nichtsalsprobleme
16.08.2005, 09:29 Uhr

probezeit ?!

hallo allezusammen, ich habe einen ausländischen führerschein umschreiben lassen ( nicht-EU).

gilt auch dann die probezeitregelung ?
--> 2 jahre ?

sollte es so sein, zählt dann der ausstellungstag in deutschland oder im ausland ?

wäre für antwort sehr dankbar...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
16.08.2005, 22:22 Uhr

zu: probezeit ?!

Ja, es gelten 2 Jahre Probezeit ab Erteilung der Fahrerlaubnis im Ausland.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108

Ende einer geschlossenen Ortschaft

Anfang einer geschlossenen Ortschaft

Beginn einer Umleitung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112

Auf einen Reitweg, der für andere Verkehrsteilnehmer verboten ist

Auf ein Verbot für Reiter

Auf einen Weg, den Reiter zu benutzen haben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich hier einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007

Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen

Dass hier Kinder unter Anleitung auf der Fahrbahn spielen

Dass der fließende Verkehr angehalten wird, um Kinder über die Straße zu lassen