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04.08.2005, 17:32 Uhr

verkürzung der sperrfrist

hallo und salutti!
habe im sep. 2004 beim einparken eine strassenbeleuchtung beschädigt, was ich durch meine trunkenheit leider nicht bemerkte und ohne den schaden zu melden mein fahrzeug verlassen habe. das gericht brummte mir eine geldstrafe von 3600,00 euro und 11 monate sperrfrist auf. meinen führerschein musste ich zum 01.12.2004 abgeben. seitdem habe ich keinen alkohol getrunken (habe seitdem vorfall auch keine lust/bock mehr auf das zeug) und mein ggt-wert liegt bei 8 (normal wäre 66). ausserdem habe ich beim tüv an einem kurs wo ich mich mit meinem offensichtlichen alkoholproblem auseinandersetzen konnte teilgenommen ( dauer des kurs lag bei 3 monate 6-7 sitzungen). meine sperrfrist läuft bis 31.10.2005. da ich selbständig bin und ich den führerschein dringend benötige möchte ich die sperrzeit um 2 monate verkürzen, den so könnte ich noch im aug. die mpu machen. kann mir jemand sagen was ich für eine sperrfrist verkürzung machen muss bzw. kann ich selber an das gericht einen brief schreiben, wenn ja, was muss ich da inhaltlich alles reinpacken.
anwalt möchte ich keinen beauftragen, da ich von dem schon genug abgezockt wurde.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-109 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Bereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken verboten?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Beschleunigt weiterfahren, weil der Gegenverkehr warten muss

Weiterfahren und auf den Gehweg ausweichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur für Lkw gilt

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt