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20.07.2005, 21:25 Uhr

Geblitzt in Ortschaft- 12 Jahr vorher FE entzogen wegen alk

Hallo!
Bin gestern innerorts mit ca. 26 zu viel geblitzt worden. Laut bußgeld rechner wären das ungefähr 80 euro und drei punkte. Alles nich sooo wild würd ich mal sagen. Habe meinen fs allerdings erst seit nem halben jahr wieder, nachdem er wegen 1,47 blutalkohol und einem darauffolgenden Unfall (kein Personenschaden) 11 monate weg war. Ob und wenn ja, wie viele punkte es dafür gab weiss ich nicht. Wahrscheinlich aber wohl was?! Bescheid bekommen hab ich zumindest nicht.
Meine Frage wäre jetzt, ob sich eine mögliche Brisanz nur aus der reinen Vermehrung meiner Punkte ergibt, oder ob es eine grundsätzlichere Verbindung zwischen diesen beiden Delikten gibt und ich mir tiefergehende Sorgen machen muss?
Als Stichwort geistert mir sowas wie "besondere Schwere der Vergehen wegen erneuter Auffälligkeit" bzw. "ausgewiesene Unfähigkeit ein KFZ zu führen" durch den Kopf.
Bin übrigens nicht mehr in der Probezeit und bis auf die beiden erwähnten Geschichten erst einmal mit ein bisschen mehr als 10 kmh geblitzt worden
Über ein paar infos würde ich mich sehr freuen!
Grüße

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte

Was kann schon durch eine 20 %ige Überladung eintreten?

Überbeanspruchung der Bremsen

Schäden an tragenden Fahrzeugteilen

Verschlechterung des Lenkverhaltens

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-001 / 3 Fehlerpunkte

Hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug haben sich mehrere schnellere Fahrzeuge angesammelt, die nicht überholen können. Was hat der Fahrer des langsameren Fahrzeugs zu tun?

Er muss

- seine Geschwindigkeit beibehalten

- an der nächsten Kreuzung abbiegen

- an geeigneter Stelle den schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich