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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern RainDog
04.07.2005, 10:44 Uhr

wieder mal Stoßstange... reingefahren!

Hallo Allerseits,

habe heute morgen (noch nicht wach genug) einem Kollegen(-innen?) beim Parken in die Stoßstange reingefahren. Habe am Auto meine Visitenkarte hinterlassen, bin jetzt aber unsicher... Soll ich das auf jeden Fall bei der Polizei melden?? Bei der Polizeistelle hier im Dorf oder wie?

Und die zweite Frage, zur Kostenabschätzung: Ich habe selber Golf 3 mit Gummistoßstange, bin aber in ein Mazda metallic reingefahren. Ich konnte es mir nicht nächer anschauen. Wie schlimm kann es denn werden? Ich hoffe, das meine Gummistoßstang ziemlich "sanft" war :-)

P.S. Habe es einem Kollegen erzählt... und was höre ich da? "Bist du bescheuert? Ich wäre da einfach weggefahren!"

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04.07.2005, 12:29 Uhr

so, habe es jetzt gemeldet

@Major: danke für deine Antwort.

Jetzt ist aber noch ein Paar Fragen:

1. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich ja erst mal meine Versicherung einschalten und dann rechtzeitig noch vor der Einstufung das Geld zurücküberweisen.
Ist es denn empfehlenswert? Einerseits habe ich natürlich erfahrene Leute auf meiner Seite, andererseits... wird die Versicherung den Preis so niedrig wie möglich halten zu wollen? Denn je mehr sie bezahlen umso weniger sind die Chancen, dass ich das zurückzahlen kann, dann können sie mich höher einstufen...

2. Soll ich mich auch bei der Versicherung sofort melden oder kann ich abwarten, bis der Kollege sich meldet?

3. Was gibt es für Risiken, wenn man das alles unter sich ausmacht - kann der andere dann nachhinein mir noch was vorwerfen?

P.S. Ab morgen trinke ich Kaffee bevor ich aus dem Haus gehe! :-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001

Geschwindigkeit vermindern

Nur den von rechts kommenden Verkehr beobachten

Bremsbereit sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen