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02.07.2005, 20:07 Uhr

Zick-Zack-Linie

Hi,
Laut §41 "bezeichnet, verlängert oder verkürzt (eine Zick-Zack-Linie) vorgeschriebene Halt- oder Parkverbote."
Meinem Verständnis nach wird damit also genauer festgelegt, in welchem Bereich ein bestimmtes Verkehrszeichen (z.B. absolutes Halteverbot) gilt.
Was ist aber, wenn kein Schild in der Nähe steht? Hat die Linie dann keine Bedeutung?
In unserer Siedlung wurden diese Linien nämlich als Reaktion auf das Anliegen von Anwohnern, die sich durch parkende Fahrzeuge an den entsprechenden Stellen beim Ausparken aus ihren Garagen behindert fühlten, gezogen, allerdings keine Schilder aufgestellt.
Kann ich mich jetzt also trotzdem dort hinstellen, wenn ich den Leuten nicht direkt die Ausfahrt versperre, sie also nur eventuell einen Zug mehr beim Ausparken machen müssen?
Vielen Dank schonmal für die Antworten. :)

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02.07.2005, 20:20 Uhr

zu: Zick-Zack-Linie

Du hast recht: Diese Zick-Zack-Linien befinden sich nur dort, wo ohnehin schon ein Halt- oder Parkverbot besteht. Dann können sie die Halt- oder Parkverbotsstrecke verkürzen, verlängern oder nur verdeutlichen. Sie können aber kein Verbot begründen, d.h. die Grenzmarkierung alleine ist noch kein Halt- oder Parkverbot.

Die Linie muss aber nicht unbedingt in Verbindung mit einem Schild stehen, denn es gibt ja auch etliche Halt- und Parkverbote, die auch ohne Schild gelten (ein Schild "Parkverbot"gibt es ja überhaupt nicht).

Du musst also prüfen, ob an den Stellen auch ohne Schild und ohne Markierung ein Verbot gilt, und das ist ja z.B. vor Grundstücksausfahrten der Fall, bei engen Fahrbahnen auch gegenüber.

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