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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
01.07.2005, 23:35 Uhr

zu: Vorfahrt gewähren???

»Und die wichtigste Frage: Kann man, wenn man jemanden die Vorfahrt gewährt hat auch belangt werden, wenn daraus ein Unfall entsteht? «

Selbstverstaendlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.07.2005, 13:03 Uhr

zu: Vorfahrt gewähren???

Im Zweifelsfall ist der, dem die Vorfahrt wider den Schildern gewährt wurde, der Gelackmeierte. Denn letztlich sind die Schilder verbindlich, bzw. die Regeln der StVO, und da nützt auch alles Winken nichts :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte

Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118

Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist

Am Fußgängerüberweg nicht überholen

Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-010 / 3 Fehlerpunkte

Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?

Auf Schulbusse, bei denen Kinder ein- oder aussteigen

Auf einen Stau

Auf liegen gebliebene Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Sie dürfen nicht abbiegen