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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marianne
03.06.2005, 14:58 Uhr

Nachschulung?? 35 Euro Bußgeld!

ich habe einen Rechts-vor-Links Unfall verursacht, die Vorfahrt missachtet. Der Unfallgegner war jedoch viel zu schnell. Ich habe ein Bussgeld von 35 Euro bekommen. Muss ich jetzt mit einer Nachschulung rechnen? im Bußgeldbescheid steht außerdem: Dieser Bescheid wird nicht in das Verkehrszentralregister beim Kf-Bundesamt in Flensburg eingetragen.
Bitte Hilfe! Marianne

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern scarry
07.12.2005, 14:43 Uhr

zu: Nachschulung?? 35 Euro Bußgeld!

nein erst ab 40 euro ausserdem wurdes du ja nicht Verkehrszentralregister eingetragen du hast nur ein verwanungsgeld bekommen erst wenn du ein Busgeld bekommst mfg Scarry

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B

Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen

Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind

Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-001 / 3 Fehlerpunkte

Ein Kraftfahrer hat zu viel Alkohol getrunken und darf deshalb nicht mehr fahren. Wie kann er seine Fahrtüchtigkeit nicht wiederherstellen?

Indem er

- zwei Tassen starken Kaffee trinkt

- eine halbe Stunde schläft

- eine halbe Stunde spazieren geht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Einfach durchfahren