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30.05.2005, 09:13 Uhr

Wiederholt zu schnell

Hallo ich bin im Februar schoneinmal 1 Monat gelaufen weil ich auf der Autobahn 49 zu schnell war, und bin jetzt wieder geblitzt worden, mit 60 zu schnell (wahrscheinlich lern ichs nie). Weis jemand wie das strafmaß sich verschärft weil es ja eine wiederholungstat ist, oder ob der normale Bußgeldkatalog gilt??? Waren auch 2 verschiedene Bundesländer. Vielen Dank im vorraus

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30.05.2005, 13:11 Uhr

zu: Wiederholt zu schnell

D.h. es gilt obwohl es innerhalb von nem halben jahr zwei beträchtliche Überschreitungen waren der normale Katalog keine härteren Strafen. Dann bin ich beruhigt, 8 Punkte reichen fürs erste.

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30.05.2005, 13:37 Uhr

zu: Wiederholt zu schnell

Noch ne Frage, an der Stelle war 80km/h, und ich bin eben 140km/h gefahren, das Schild stand aber nicht direkt an der Straße, sondern da ist eine Doppelleitplanke, dann kommt ein Fahrradweg, und dann stand da erst das schild, und das ganze noch in ner langgezogenen rechtskurve, dürfen die das? Bzw. wenn da n Radfahrer gefahren is, und ich nen Zeugen dafür hab gilt das dann nicht???

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02.003 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist zu rechnen, wenn man sich Kindern nähert?

Mit verkehrsgerechtem Verhalten der Kinder

Mit unüberlegtem Verhalten der Kinder

Mit schnellem und richtigem Reagieren der Kinder