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26.05.2005, 17:29 Uhr

Schwerwiegender Verkehrsunfall?

Hallo.

Hab letztens einen Motorradunfall gebaut, hab mich verbremst und bin mit einem entgegenkommenden Jeep kollidiert. Dessen Schaden war ca 4500€, mein Bike weiß ich nich genau.
Personen sind nicht verletzt worden.

War dann bei den Bullen wegen Aussage, muss jetzt jedenfalls 50€ Bußgeld bezahlen und krieg auch noch 2 Punkte.
Bin noch in der Probezeit.

Nun meine Frage: Ist das tatsächlich ein "schwerwiegender Verkehrsunfall"? Wenn nein, wärs nämlich meines Wissens kein schwerer Verkehrsdelikt oder so ähnlich und ich müsst nich zur Nachschulung.

Mein Onkel ist Fahrschullehrer und hat das nämlich stark angezweifelt.
Wer weiß darüber bescheid und kann ich dagegen evtl. Einspruch erheben? hab aber leider keinen Rechtsschutz :-(

Danke für eure Mühe!!

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26.05.2005, 17:44 Uhr

zu: Schwerwiegender Verkehrsunfall?

Hast du denn den Bußgeldbescheid schon erhalten? Was genau wird dir darin vorgeworfen (Wortlaut und aufgeführte Paragraphen, evtl. Tatbestandsnummer)?
Ansonsten wäre eine präzisere Schilderung des Unfallhergangs und der örtl. Situation sehr hilfreich, wie es denn dazu kam, dass du mit dem entgegenkommenden Jeep kollidiert bist.

Aufgrund deiner bisherigen Schilderung würde ich auf folgendes tippen:

Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall.
(§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2 StVO)
2 Punkte, 50,- Euro, damit verbunden Nachschulung und Probezeitverlängerung

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Mit orangefarbener Warntafel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Langsamer fahren und bremsbereit sein

Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern

Nur kräftig hupen und weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Vor dem Andreaskreuz warten