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23.05.2005, 01:37 Uhr

zu: Ich find das ungerecht ...

Wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist (also wenn kein Einspruch einlegt wird, nach Ablauf der 14-tägigen Einspruchsfrist) , dann wird deine Probezeit automatisch um 2 Jahre verlängert, auch wenn du noch keinen Bescheid bezüglich Aufbauseminar bekommen hast und deine reguläre Probezeit schon zu Ende wäre.
Und die 2 zusätzlichen Jahre werden hintendran gehängt, es sind also nicht zwei Jahre ab dem Seminar oder so.

Als Trost kann ich dir zumindest sagen, dass 2 Jahre A-beschränkt davon nicht betroffen sind, da bleibt es bei 2 Jahren. Und jeder weitere A-Verstoß, den du vor Absolvierung eines Aufbauseminars noch begehst, hat auch zumindest keine Probezeitfolgen mehr.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie warten an einer Ampel und wollen nach rechts abbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Sie müssen

- sich ganz auf den Abbiegevorgang konzentrieren, weil Radfahrer ohnehin warten müssen

- nur im Spiegel beobachten, ob ein Radfahrer hinter Ihnen ist

- sich vergewissern, dass kein Verkehrsteilnehmer rechts neben Ihnen ist, der geradeaus weiter will

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie Warnblinklicht sehen?

Mit einem

- Schulbus, aus dem Kinder aussteigen

- Lkw, der liegen geblieben ist

- Pkw, der abgeschleppt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie vor einem Bahnübergang warten?

Wenn rotes Blinklicht aufleuchtet

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Wenn sich die Schranken senken