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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sacki
15.05.2005, 18:51 Uhr

entzug nach alk-fahrt

ich möchte kurz meine frage formulieren:
am 14.3.05 wurde ich mit 1,28 promille "erwischt" (Blutprobe), am 14.04. erhielt ich folgenden strafbefehl:
... geldstrafe in höhe von 1250 euro,
ihnen wird für die dauer von 2 monaten verboten, im straßenverkehr kraftfahrzeuge jeder art zu führen.
die fahrerlaubnis wird ihnen entzogen. ihr führerschein wird eingezogen. die verwaltungsbehörde darf ihnen für die dauer von 9 monaten keine neue fahrerlaubnis erteilen.

soweit... sogut....

am 09.05. erhielt ich folgendes schreiben:
ihr führerschein befindet sich in amtlicher verwahrung bei der staatsanwaltschaft ... das durch das amtsgericht ... mit strafbefehl gegen sie verhängte fahrverbot von 2 monaten endet am 29.06.

jetzt meine frage: hat jemand erfahrung damit... ich bin 1966 geboren.. habe mal einen mofaschein gemacht irgendwann 91... darf ich dann für die restlichen 7 monate mofa fahren ???
wäre für eine antwort dankbar

gruss
sacki

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sacki
16.05.2005, 16:55 Uhr

zu: entzug nach alk-fahrt-

hm.. das wäre schon mal gut... ich habe 1981 mal eine mofabescheinigung beim tüv gemacht... allerdings habe ich die schon laaaaaaaaaaaaaaange nicht mehr... meinst du ich bekomme vom tüv eine neue ausgestellt.. is allerdings ja schon über 20 jahre her ???

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen

Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist

In Einbahnstraßen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie sehen dieses Verkehrszeichen. Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005

Mit Gegenverkehr

Mit Vorrang des Gegenverkehrs

Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Gegenüber Kindern