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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bml-tina
13.05.2005, 15:27 Uhr

Dringende Frage!!!

Hallo!

Gibt es wirklich gewisse Sonderregelungen, bei Verwaltungsfehlern, dass man einen Bonus von 4 Punkten bekommt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
13.05.2005, 15:31 Uhr

zu: Dringende Frage!!!

Höh???

Versteh ich nicht. Erklär mal genauer, was Du meinst!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.05.2005, 16:50 Uhr

zu: Dringende Frage!!!

Ja, es gibt die (eher seltene) Möglichkeit, dass bestimmte Punkte gestrichen werden, wenn die Fahrerlaubnisbehörde es versäumt hat, die sonst üblichen Maßnahmen zu treffen. Dabei muss es sich aber nicht unbedingt um einen Fehler der Behörde handeln, es betrifft auch solche Fälle, in denen jemand innerhalb kurzer Zeit sehr viele Punkte kassiert, sodass die Behörde gar keine Zeit hatte, die sonst üblichen Maßnahmen zu ergreifen.

Normalerweise gilt folgender Ablauf:

1.) Bei 8 bis 13 Punkten schriftliche Verwarnung.
2.) Bei 14 bis 17 Punkten Anordnung zu einem Aufbauseminar (ASP)
3.) Bei 18 oder mehr Punkten Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wenn nun die 14 Punkte erreicht oder überschritten werden, ohne dass die Behörde zuvor die schriftliche Verwarnung erteilt hat, dann wird der Punktestand auf 13 reduziert.

Wenn 18 Punkte erreicht oder überschritten werden, ohne dass die Behörde ein Aufbauseminar (ASP) angeordnet hat, dann wird der Punktestand auf 17 gestellt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.05.2005, 18:34 Uhr

zu: Dringende Frage!!!

Nee, auch nicht ganz ;-)
Zwar bleibt der zugrundeliegende Verstoß eingetragen, die Punkte werden aber gelöscht.

Das StVG wurde in diesem Bereich vor einiger Zeit geändert. Die frühere Formulierung lautete "... wird der Betroffene so gestellt, als ob er ... Punkte hätte".

Die neue Formulierung lautet jedoch "... wird sein Punktestand auf ... reduziert". Die Punkte werden also tatsächlich gelöscht.

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