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15.04.2005, 21:37 Uhr

Grosses Motorrad mit Kl. 3 ???

Hallo
meine Frau hat ihren FS für die damalige Kl. 3 vor 1980 gemacht und hat jetzt automatisch A1 für Motorräder bis 125 cbm. Der heutige A1 erlaubt ja nach 2 Jahren die Umschreibung auf A für große Motorräder ( unter bestimmten Voraussetzungen). Bedeutet das, dass meine Frau sich für 2 Jahre eine 125 cbm - Maschíne anmeldet/fährt und dann auch automatisch große Motorräder fahren darf ?
Danke für eine Antwort
Einen herzlichen Gruß
Udo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
15.04.2005, 22:21 Uhr

zu: Grosses Motorrad mit Kl. 3 ???

Das stimmt nicht.

Nach zwei Jahren Klasse A (leistungsbeschränkt) darf man automatisch Klasse A (unbeschränkt) fahren.

In dem von Dir geschilderten Fall darf die Gattin jedoch aufgrund des Lebensalters (>25 Jahre) direkt den Führerschein Klasse A (unbeschränkt) erwerben.

Für beide Varianten, Klasse A (leistungsbeschränkt) und Klasse A (unbeschränkt), muss sie die Fahrschulausbildung und Prüfung machen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

- den Verletzten Hilfe leisten

- die Unfallstelle absichern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

0130

110 oder 112

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden