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 Magiceyes19
08.04.2005, 19:47 Uhr
Auto angefahren in Garage..
Habe heute beim Ausparken aus versehen ein Auto leicht ( hinten ) gestreift.
Habs erst später als ich heimkam, an meinem Auto vorne, lack ist runter, gemerkt.
Bei dem Anderen auto sind 2 kleine Kratzer und eine kleine beule ( vielleicht ein paar Milimeter) drinne, wir haben Zettel an die Heckscheibe geklemmt..
Das Auto, meines und seines, stehen in einer Tiefgarage..
Kann mir irgendwas passieren, von der Polizei her ? Bzw. Punkte usw ?
Danke schon mal für die Antwort.
Es ist noch so, wenn man hinschaut, und es nicht weiß sieht man bei dem Anderen Auto überhaupt nichts, nur bei ganz genauem hinschauen...

 Marcel87
08.04.2005, 20:24 Uhr
zu: Auto angefahren in Garage..
naja, nicht ganz fahrerflcuht.. wie lange hast du denn gewatet? wenns es ein "angemessener Zeitraum" war und keiner kam, dann darfst du auch wegfahren. nur du musst dann nen zettel mit name und adresse und so hinterlassen..
ansonsten vllt. mal doch zur polizei, wenn der unfallgegener sih net gemeldet hat...
 Borsty
09.04.2005, 12:00 Uhr
zu: Auto angefahren in Garage..
du must in jedem fall zur polizei was denn wenn jemand den zettel abmacht . dann hat der den du angefahren hast nen schaden und weiß nicht woher
 Magiceyes19
09.04.2005, 21:11 Uhr
zu: Auto angefahren in Garage..
Hat sich erledigt, der Besitzer des Wagens, hat den Zettel gefunden und angerufen..hat sich erst gewundert, weil er bei erstem schauen keinen schaden festellen konnte aber nach dem 2ten mal dann die Kratzer gesehen hatte.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-007 / 3 Fehlerpunkte
An der Einfahrt in ein Industriegebiet steht das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang". Was haben Sie zu beachten?
Kraftfahrzeuge haben an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz Vorrang
An Bahnübergänge nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren
Schienenfahrzeuge haben an allen Bahnübergängen Vorrang
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf stellen Sie sich ein?

Dass der
- Bremsweg länger wird
- Bus sofort anfährt
- Busfahrer Sie vorbeifahren lässt
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