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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yuri
17.02.2005, 16:37 Uhr

T-Fahrzeug mit L+32km/h Schild?

In der Beschreibung von der Klasse L steht ja, dass man Zugmaschienen bis 32km/h fahren darf und Züge bis 25km/h.
Als weiterer Hinweis steht, dass wenn dabei nun die Zugmaschiene mehr als 25km/h fahren kann, man ein Schild anbringen kann, dass man nur 25 km/h darf.
Ist dies auch möglich, wenn man ohne Anhänger mit einem Traktor fährt, der bis 40km/h fahren kann und dann ein Schild mit 32 oder 35 anbringt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.02.2005, 18:58 Uhr

zu: T-Fahrzeug mit L+32km/h Schild?

Nein, das wäre nicht erlaubt. Eine Zugmaschine der Klasse L darf eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von maximal 32 km/h haben, das ist die Geschwindigkeit, die in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein/Betriebserlaubnis) eingetragen ist.

Läuft die Zugmaschine schneller, dann ist Klasse T erforderlich, woran auch ein Schild "32" nichts ändert. Dieses Schild verringert nämlich nicht die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit, sondern legt nur die maximale Betriebsgeschw. fest, also jene, mit der das Fahrzeug bzw. der Zug bewegt werden darf.

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