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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HollyHolz
11.02.2005, 14:20 Uhr

falsches Parken

Habe an einem Parken verboten Schild geparkt. Dieses Schild gilt von 8:00Uhr bis 12:00Uhr. Jetzt habe ich einen Brief bekommen. 2 Strafzettel innerhalb von 14 Minuten. 10:08Uhr und 10:22Uhr.
Jetzt meine Frage: Ist das zulässig innerhalb von ein paar Minuten 2 Strafzettel zu kassieren? An ein und der selben Stelle. Der Wagen wurde von mir nicht bewegt. Und nun meine zweite Frage: Außer dort nicht mehr zu parken, was kann man gegen 2 Strafzettel in so kurzer Zeit, mit dem selben Vergehen, tun? Die netten Menschen könnten dann ja auch ne Stunde dort stehen bleiben und jede 5 Minuten nen Strafzettel dran pappen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern philofax
11.02.2005, 14:45 Uhr

zu: falsches Parken

1. zweimal wg. der selben Owi?
nicht vielleicht unerschiedliche Tatbestaende?

2. was soll ein "parken verboten" Schild sein?

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11.02.2005, 14:51 Uhr

zu: falsches Parken

Ja, beides male wegen der selben Ordnungswidrigkeit!
Sorry, absolutes Halteverbot mit Zeitangabe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
11.02.2005, 16:08 Uhr

zu: falsches Parken

Wieviel kostet das jeweils? Die Strafe für "Im-Halteverbot-Stehen" ist zeitlich gestaffelt.
Halten kostet 10 €, Parken 15 €, und Parken > 1 Stunde 25 €. (Bei Behinderung jeweils noch mehr).

Also schreib doch mal welcher genaue Tatbestand+Betrag dir vorgeworfen wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HollyHolz
11.02.2005, 16:13 Uhr

zu: falsches Parken

Soll 2 x 15 Euro bezahlen, für stehen im Halteverbot.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (36)
11.02.2005, 16:35 Uhr

zu: falsches Parken

Hallo Hollyholz,

du kannst wegen ein und desselben Vergehens nicht zweimal bestraft werden.

Überweise das Geld für einen Strafzettel und lege wegen es anderen Widerspruch ein.
Das dürfte ein Versehen sein. Wahrscheinlich wollten sie tatsächlich (wie Heuschrecke schon schrieb) den zeitlichen Umfang deiner Missetat festhalten (was sie z.B. im Parkscheinbereich gern machen, da dort der Strafzettel teurer wird, je länger sie dir das Falschparken dort nachweisen können) und nicht wirkilch 2 Strafzettel deswegen schreiben.
ODER: Es waren 2 verschiedene Ordnungshüter am Werk und der zweite hat den Strafzettel des ersten nicht gesehen.

Abe wie auch immer: Briefchen an die Behörde, sinngemäß "meinem Rechtsempfinden nach kann ich doch für ein Vergehen (welches ich zugebe) nicht zweimal bestraft werden, oder?". Dann dürfte sich das erledigt haben.

Wichtig: Kontrolliere nochmal, dass sie dir beide Male dasselbe anlasten. Nicht, dass ein Strafzettel für Falschparken und der andere für abgefahrene Reifen oder abgelaufenen Tüv ist.

steffi (36)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen innerorts vor einem Andreaskreuz parken. Welche Entfernung müssen Sie mindestens einhalten?

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Was wird in das Verkehrszentralregister eingetragen?

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