Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern squiddy
05.02.2005, 16:07 Uhr

Wie oft darf ich in der Probezeit geblitzt werden?

Hallo!

Ich bin heut beglitzt worden (50 waren erlaubt, 70 hatte ich auf dem tacho, also sicher noch unter 21km/h zu schnell) und bin noch in der probezeit.
meine frage: darf ich jetzt überhaupt nicht mehr geblitzt werden oder nur nicht über 21km/h zu schnell? oder wie ist denn da die richtlinie?
ich wurde schon einmal verwarnt weil ich bei ner verkehrkontrolle nen sprung in der scheibe hatte und ne neue einbauen lassen musste. hat das auch auswirkungen?

vielen dank

gruß

squiddy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schnack
05.02.2005, 17:07 Uhr

zu: Wie oft darf ich in der Probezeit geblitzt werden?

alles, was nur verwarngeld kostet, macht nichts aus in bezug auf probezeit (also alle geschwindigkeitsübertretungen bis 20 km/h). Sobald es punkte in flens gibt (z.b. ab 21 km/h zuviel), musst du ne nachschulung machen und es gibt ne vertragsverlängerung für dich (probezeit).

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112 / 3 Fehlerpunkte

Wovor warnt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112

Vor Schleudergefahr bei nasser Fahrbahn

Vor Schleudergefahr bei verschmutzter Fahrbahn

Vor alkoholisierten Autofahrern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung