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 mike87d
02.02.2005, 16:33 Uhr
Fragen zur Vorfahrtstraße
Hallo,
ich habe noch mal 3 Fragen zu Vorfahrtstraßen:
1. Wird eine Vorfahrtstraße durch eine Ampel komplett aufgehoben, ohne dass ausdrücklich ein Schild dafür steht, oder nur an der Ampel selber, sodass ich also an einer Krezung hinter dieser Ampel wieder Vorfahrt habe?
2. Ist ein Vorfahrtstraßenschild, das an einer Ampel steht, völlig bedeutungslos, wenn die Ampel an ist, also hätte ich dann Vorfahrt an einer Krezung hinter dieser Ampel mit Vorfahrtstraßenschild?
3. Ein Vorfahrtstraßenschild kann ja auch hinter einer Krezung stehen. Irgendwo habe ich neulich eine Fußgängerbedarfsampel (mit Grünphase!) zusammen mit einem Vorfahrtstraßenschild gesehen. Diese Ampel stand direkt hinter einer Krezung, das Schild auch. Durch die grüne Ampel wird doch allerdings das Vorfahrtstraßenschild außer Kraft gesetzt, oder? Also müsste doch an der Kreuzung bei eingeschalteter Ampel rechts vor links gelten, selbst wenn hinter der Krezung die Ampel grün wäre. Oder können Ampeln in Deutschland auch hinter der Kreuzung stehen? (wie es ja z.B. in USA die Regel ist)
Danke
Mike

 Arne
02.02.2005, 17:00 Uhr
zu: Fragen zur Vorfahrtstraße
1. Die LSA gilt nur für den Knoten den sie signalisiert, sie hat keine Bedeutung für die Art der Straße. Das Vz wird nicht aufgehoben, die LSA hat Vorrang vor dem Schild.
2. Eine Vorfahrtsstraße wird nur durch ein entsprechendes VZ weider aufgehoben (ich hatte doch gerade die Abshcnitte der StVO gepostet: http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=11850&a
mp;forum=0 ziemlich weit unten)
3. Die FLSA hat mit der Einmündung absolut nichts zu tun. Vorfahrtsstraße bleibt Vorfahrtsstraße bis sie aufgehoben wird
 mike87d
02.02.2005, 18:47 Uhr
zu: Fragen zur Vorfahrtstraße
wieso hat eine Ampel nichts mit der Vorfahrtstraße zu tun? In §37, Abs. 1 StVO steht doch "Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, Vorrang regelnden Verkehrsschildern und Fahrbahnmarkierungen vor."
Mike
 Arne
02.02.2005, 21:55 Uhr
zu: Fragen zur Vorfahrtstraße
@mike
ja, das habe ich doch oben geschrieben. Der TE scheint aber der Meinung zu sein, daß eine Ampel aus einer Vorfahrtsstraße eine "gleichberechtigte" Straße macht (weil das Schild ja nicht mehr gilt). Das könnte aber am nächsten unsignalisierten Knoten zu missverständnissen führen. Siehe Frage 1.
 Borni
03.02.2005, 16:14 Uhr
zu: Fragen zur Vorfahrtstraße
Die Vorfahrtsschilder regeln doch den Verkehr, ausschließlich für die Kreuzung an der sie angebracht sind. Ist die Ampel an, sind die Vorfahrtschilder außer Kraft. Und an der nächsten Kreuzung stehen wieder Vorfahrtregelnde Schilder. Oder nicht. Dann ist es eine gleichberechtigte Kreuzung. Außer bei der Einmündung von Spielstraßen usw.
 Arne
04.02.2005, 10:12 Uhr
zu: Fragen zur Vorfahrtstraße
Nein, so einfach ist das nicht. Eine Vorfahrtsstraße (Vz 306) muss aufgehoben werden! Siehe StVO §42 uner dem Link den ich oben schon mal gepostet habe, da steht das alles.
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