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Das FAHRTIPPS-Forum
mariaG
26.10.2016, 10:49 Uhr
Fahrerflucht bei Katze angefahren
Hallo liebe Community,
ich habe Anfang der Woche die Katze meine Nachbarn angefahren (aus versehen und mit Schritttempo).
Hab auch gleich geguckt ob was passiert ist und die Katze war schon fast wieder im Garten als ich ausgestiegen war. Es schien also alles gut zu sein mit ihr.
Jetzt 2 Tage später kommt mein Nachbar und meint seine Katze hätte Probleme beim laufen und springen und das das von dem Unfall her kommt.
Ich hatte ihm gesagt was passiert war, da wir eigentlich ein gutes Verhältnis hatten und er hat mir gesagt solange es der Katze gut geht -> Schwamm drüber!
Er wirft mir jetzt Unfall mit Fahrerflucht vor und fordert von mir die Zahlung des Arztbesuches der Katze, sonst würde er mich Anzeigen.
Also hab ich mal ein bisschen recherchiert und auf http://www.fahrerflucht.org/wildunfall/ steht, dass ich einen "Wildunfall" (wenn es dem Tier gut geht) weder melden muss noch, dass Fahrerflucht gilt.
Und bei Katzen liegt die Schuld wohl beim Halter.
Also eigentlich könnte er Probleme kriegen, falls mein Auto beschädigt ist oder?
(Quelle: http://www.fahrerflucht.org/katze-ueberfahren/)
Was sagt ihr dazu?
Gruß, maria.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte
Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?
Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben
Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist
Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?
Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen
Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten
Den Ãœberholten beim Wiedereinordnen nicht behindern
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier richtig?
Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen
Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist
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