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Reschitzara
10.07.2013, 20:03 Uhr
Mus sich eine Polizeibeamtin ausweissen
Am Montag habe ich von einer Polizistibeamtin eine strafzettel bekommen wegen parken im absolutenhalteverbot die Polizeibeamtin informierte mich über den sachverhalt und übergab mir einen überweisungschein ohne sich zu ausweisen darf sie mir einen strafzettel ohne sich zu ausweisen übereichen so weit ich weis wen ein polezibeamter-in sich nicht ausweist mus ich mich mit den gar nicht weiter unterhalten.
Was meint ihr zu diser situation
vtnehmer
10.07.2013, 22:20 Uhr
zu: Mus sich eine Polizeibeamtin ausweissen
Also die Polizistin muss sich nicht unbedingt ausweisen, schonmal sieht man es auch an ihrer Kleidung. . auf nachfrage, sollten sie es dir aber zeigen, wenn es schon nicht am Gesprächsanfang geschah.
Wenn du die Strafe nicht zahlst und mit solch einem grund widersprichst, kannst garantiert mit einem weiteren konzequenz rechnen.
Reschitzara
10.07.2013, 22:39 Uhr
zu: Mus sich eine Polizeibeamtin ausweissen
Ich werde die strafe zahlen es war halt so das ich mit der polizistin nicht reden konnte weil die sofort weg war also war es kaum möglich mit der polizistin zu reden warum sie so eilig hatte weis nicht wie gesagt si hat mir den strafzetel in die hand gedruckt und noch gesagt das ich inerhalb einer woche zahlen mus und das war das ganze geschpräch
Wackeldackel
11.07.2013, 05:25 Uhr
zu: Mus sich eine Polizeibeamtin ausweissen
>>Ich werde die strafe zahlen es war halt so das ich mit der polizistin nicht reden konnte>>
Warum? Was wolltest Du für eine (sinnlose) Diskussion anzetteln. Du schreibst selber, dass Du im Halteverbot gestanden ahst und die Politistin Dich über den Sachverhalt informiert hat. Das ist doch schon mehr als genug.
Was gibt es da zu noch für vermeintliche Gründe für einen Meinungsaustausch? Das die Polizistin dazu keine Lust hat, kann doch wohl nachvollzogen werden.
Und zum Ausweis; Du suchst offenbar nur an den Haaren herbeigezogene Gründe, die DEIN FEHLVERHALTEN in irgendeiner Weise abschwächen und damit der Polizistin eine unrechtmäßige Handlung vorwerfen. Auf diesem, viel zu schmalen Brett, wirst Du nicht weit kommen.
Peg
11.07.2013, 06:46 Uhr
zu: Mus sich eine Polizeibeamtin ausweissen
Im "Normalfall" hättest du die Polizistin doch nicht einmal gesehen, sondern nur das Knöllchen, das unter dem Scheibenwischer klemmt.
Wärst du da jemals auf die Idee gekommen, dass es eine unberechtigte Person war, die es dir dort untergeschoben hätte?
Ich verstehe die Aufregung nicht.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte
Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren
Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-103 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fehler machen das Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich?
Der eigene Überholweg wird zu kurz eingeschätzt
Die Entfernung eines entgegenkommenden Fahrzeugs wird zu groß eingeschätzt
Der eigenen Überholweg wird zu lang eingeschätzt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?
Nach der Regel "rechts vor links" fahren
Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen
Als Geradeausfahrer immer durchfahren
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