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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hopy
19.01.2013, 15:45 Uhr

Unfall ohne Personen- o. Sachschaden an Verkehrsteilnehmern. Führerscheinentzug?

Hallo und hier mein Problem.
Ich bin Fahranfänger und habe meinen Führerschein seid Oktober 2011.
Nun hatte ich heute einen Unfall der sich folgendermaßen abspielte.
Eine 30iger Zone, ich fahre die vorgeschriebene Geschwindigkeit, nur gibts einen Haken der nämlich eine relativ enge 90 Grad Kurve nach rechts ist.
Die Straße war glatt und wird es vermutlich auch bleiben da dort nicht effektiv geschoben wurde/wird. War eine Schneedecke mit Eis drunter. Selbst der gesträute Rollsplitt war nicht hilfreich genug um diesen Unfall abzuwenden.
Fakt ist das ich die Kurve nicht bekommen habe. Stattdessen bin ich über die Kurve gerutscht und mit meiner Seite in einen Zaun gefahren. Meine Frage habe ich jetzt einen Führerscheinentzug zubefürchten? Die Polizei hats aufgenommen, mir eine Aktennummer gegeben und das war's. Bekomm ich nun Punkte? Denn wenn ich das richtig in Erinnerung habe dürfen "Probezeitler" ja keine Punkte bekommen. Wie gesagt gefährdet habe ich glücklicherweise niemanden.

Danke im Vorraus für die Antworten.

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20.01.2013, 14:31 Uhr

zu: Unfall ohne Personen- o. Sachschaden an Verkehrsteilnehmern. Führerscheinentzug?

Das Grundsätzliche vorweg:
Man wird dir »nicht angepasste Geschwindigkeit« vorwerfen,
das hat nichts mit»Ã¼berhöhter Geschwindigkeit« (mehr als die erlaubte Geschwindigkeit) zu tun (!!!), sondern besagt einzig, dass dein Fahrzeug in Schrittgeschwindigkeit wohl nicht ausgebrochen wäre.

Den Führerschein wird man dafür nicht los. Wohl ist es aber ein A-Verstoß, und somit die Eintrittskarte für das Aufbauseminar und die verlängerte Probezeit.

Bislang hättest du dafür -entspr. der Tatbestandsnummer 103602- drei Punkte bekommen und ein Knöllchen über 145 Euro, zzgl. 23,50 Euro für die Verwaltung.

Nun ist dir der Unfall aber am 19.01.2013 passiert.
DEM Datum also, mit dem die neue Reform in Kraft trat und sich bzgl. der Punkte sicher was geändert hat. Was das in dem Fall bedeutet, kann ich dir leider nicht sagen. Nur gehe ich davon aus, dass es weniger als 3 Punkte werden.
Ob das Bußgeld erhöht wurde ..... auch da bin ich überfragt.
ABER -und das ist sicher!- deinen Führerschein wirst du dafür nicht verlieren!

Mit riiiesig viel Glück, könntest du mit einem 35-Euro-Ticket davon kommen, was ich aber nicht annehmen. :o(

Denn dafür ist die Ähnlichkeit mit diesem Fall
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=81903&view=findpost&p=1056922418
,
der vor 3 Jahren im Nachbarforum besprochen wurde, zu sehr gegeben.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte

Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118

Am Fußgängerüberweg nicht überholen

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Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich hier einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007

Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen

Dass hier Kinder unter Anleitung auf der Fahrbahn spielen

Dass der fließende Verkehr angehalten wird, um Kinder über die Straße zu lassen