Halten und Parken

Falsches Parken ist nicht einfach nur teurer geworden (wer erinnert sich nicht mit Wehmut an die Zeiten, wo man für fünf Mark einen ganzen Tag im Parkverbot stehen konnte), sondern es kamen auch einige neue Stellen hinzu, an denen das Parken verboten ist.

Ein Hinweis vorab: Falsches Parken kann zwar inklusive Abschleppkosten und Verwaltungsgebühren zwar recht teuer werden, aber das Verwarnungsgeld dafür liegt im Bereich bis 35 € und es gibt keine Punkte in Flensburg. Deshalb wirken sich Parkverstöße auch nicht negativ auf die Führerschein-Probezeit aus.

Jedenfalls solange man es nicht übertreibt wie der Kölner Autofahrer vor einigen Jahren, der pro Monat für durchschnittlich 2.000 Mark Knöllchen bekam (so wird berichtet!), bis das einem Beamten in der Führerscheinbehörde auffiel und ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde... Also bitte, Mäßigung.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-108 / 3 Fehlerpunkte

Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?

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