Radfahren entgegen dem Verlauf der Einbahnstraße?

Hier ist es erlaubt

Zuerst versuchsweise bis zum Ende des Jahres 2000 eingeführt, hat sich die neue Radfahrer-Vorschrift offenbar bewährt, denn sie ist verlängert worden. In besonders beschilderten, verkehrsarmen Straßen mit Tempo 30-Begrenzung dürfen Radfahrer entgegen besonders ausgeschilderten Einbahnstraßen fahren.

 

Verbot der Einfahrt
außer für Radfahrer
  

Diese Einbahnstraßen erkennt man an dem Zusatzzeichen »Radfahrer frei« unterhalb des Schildes »Verbot der Einfahrt«. Damit gibt es also legale Geisterfahrer in Einbahnstraßen. Achten Sie also auf die Zusatzzeichen! Unter dem Einbahnstraßen-Schild befindet sich ein Hinweis, wenn Radfahrer entgegen dem Verlauf der Einbahnstraße fahren dürfen.

 

   Einbahnstraße
mit Radfahrern im Gegenverkehr


Einbahnstraße: Radfahrer dürfen nicht hinein!
Eine echte Einbahnstraße
  

Das wirkt sich beim Linksabbiegen aus. Man hat sich in Einbahnstraßen dabei so weit wie möglich links einzuordnen. Aber muss man als Autofahrer nicht damit rechnen, dass in diesem Moment ein Radfahrer links entgegenkommt? Und er braucht genug Platz. Schon vorher daran denken und links ungefähr 1,5 m freilassen! Und noch eine Bitte: Die neue Regelung gilt wirklich nur für solche Straßen, die besonders beschildert sind. Aus Gewohnheit fahren leider immer mehr Radfahrer in alle möglichen gesperrten Straßen hinein. Bitte prüfen Sie als Radfahrer deshalb, ob es sich um eine »echte« Einbahnstraße handelt, wo Sie dann keinesfalls in entgegengesetzter Richtung fahren dürfen!

 

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

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