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22.02.2018, 19:37 Uhr

C Prüfung - wegen Blinken nicht bestanden!

Hallo. Ich bin bei meiner C-Prüfung geplumst. Situation: Auf einer engen Innenstadt-Straße hatte ich nach rund 25 Minuten der Prüfung Gegenverkehr in Form eines ähnlich großen LKW. Da ich ja vorausschauend fahre, habe ich zunächst abgesichert und dann nach rechts geblinkt und bin dann rechts rangefahren um zu warten. Dies wertete mir aber der TÜV-Prüfer als "groben Verstoss" und beendete die Prüfung. Fehler: Das Setzen des Blinkers. Durch das Blinken würde ich die nachfolgenden Fahrzeuge irritieren und zum Überholen auffordern. Ist das tatsächlich ein Durchfallsgrund? Wenn ich mit dem PKW unterwegs gewesen wäre (fahre seit 20 Jahren unfallfrei PKW) hätte ich auch einen Blinker an der Stelle gesetzt. Der Fahrlehrer meinte auch noch, der Prüfer hätte normalerweise eine Chance einräumen können.
Eine Diskussion mit dem Prüfer war nicht möglich, die Prüfung war beendet. Die nächste Chance wäre in 14 Tagen. Dass am Bestehen ein Job hängt interessierte den Prüfer natürlich nicht.
Da auf der RW-TÜV-Homepage lauthals verkündet wird, dass TÜV-Prüfer angeblich immer auf der Seite der Fahrschüler seien, habe ich einfach mal die doer genannte 0800er Hotline angerufen. Die Dame am anderen Ende war sehr freundlich. Dort den Fall geschildert, wollte man gerne mehr über die Sache herausfinden, da die Expertin meinte, dass das wohl so kein Durchfallgrund wäre. Nun sei eine Prüfer-Entscheidung aber eine Schiedsrichter-Entscheidung, die nur schwer anfechtbar sei. Alledrings würde der TÜV gern das Prüfprotokoll einsehen wollen. Lohnt es sich, den Fall vom TÜV durchleuchten zu lassen oder besser doch lieber die Klappe halten und nächste Prüfung machen? Habe ich bei der 2. Prüfung das Recht auf einen anderen Prüfer? Gibt es eventuell die Möglichkeit, während der Prüfung via einer Go Pro am Fenster eine Videoaufnahme als Beleg zu fertigen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
23.02.2018, 19:07 Uhr

naja, ...

»Dass am Bestehen ein Job hängt interessierte den Prüfer natürlich nicht«

völlig richtig, denn sonst könnte man sich Prüfungen ja gleich sparen ...

Ein Recht auf einen bestimmten oder anderen Prüfer: nein.
Aufnahmen machen: grundsätzlich auch nicht - denn die Verwendung von Dashcams im täglichen Leben ist ja in Deutschland bereits höchst problematisch.

Nach der Schilderung kann ich das Durchfallen zunächst nicht nachvollziehen. Doch in solchen Fällen, wo die subjektiven Bewertungen derart auseinander gehen, interessieren mich immer zwei Dinge:

1. Welche anderen Gründe zum Nichtbestehen könnten noch eine Rolle gespielt haben, sprich: Wie war der Gesamteindruck der Fahrt? War es bis dahin eine Glanzleistung - oder sowieso schon knapp?

2. Was steht im Prüfungsprotokoll?

Die Sicht des Prüfers erfahren wir hier ja nicht - und so kann man die Situation natürlich nicht objektiv genug beurteilen, bei allem Verständnis.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-116 / 3 Fehlerpunkte

Wie hoch muss die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs mindestens sein, wenn man diese Straße benutzen will?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-116

51 km/h

81 km/h

61 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?

In Höhe der Schranke

Vor dem Andreaskreuz

Unmittelbar vor den Schienen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B

Die Kinder

- genau beobachten und vorsichtig weiterfahren

- nicht weiter beachten, weil sie auf dem Gehweg sind