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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Killerbeeforever
30.07.2017, 05:44 Uhr

Gelber abbiege Pfeil

Schönen guten Tag,
Es gibst ja gelbe links abbiege Pfeile, die blinken. Findet man auch gelbe rechts blinkende abbiege Pfeile??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reti.theo
07.08.2017, 14:00 Uhr

zu: Gelber abbiege Pfeil

Es gibt nur einen grünen Abbiegepfeil, der hinter der Kreuzung links angebracht ist und signalisiert, dass der Gegenverkehr durch rot angehalten wurde und der Abbiegende die Kreuzung nun zügig räumen kann.

Gelbes Licht (mit oder ohne Pfeil) warnt vor Gefahr. Es macht also auf eine besondere Situation aufmerksam. Zum Beispiel auf den querenden Verkehr von Schienenfahrzeugen (Sraßenbahn).
Daher kann es sein, dass für Linksabbieger, die über eine kreuzende Schienenstrecke abbiegen, so ein Pfeil aufleuchtet und sie warnt, besonders auf die Straßenbahn zu achten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern unbe
10.08.2017, 14:01 Uhr

zu: Gelber abbiege Pfeil

Ich habe noch nie einen blinkenden gelben Abbiegepfeil gesehen ?!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B

Ich darf als Erster fahren

Ich darf erst als Letzter in die Kreuzung einfahren

Ich muss den roten Pkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B

Auf Wildwechsel hinter der Kurve

Auf ein Fahrzeug, das hinter der Kurve in Ihrer Richtung langsam fährt

Auf schnellen Gegenverkehr, der die Kurve schneiden wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren