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 Struppi
01.01.2015, 01:05 Uhr
Mindestbreite der verbleibenden Fahrspur beim Parken
Liebes Forum,
da der zu diesem Thema hier bereits gelaufene Beitrag damals nicht mit letzter Sicherheit ergab, wie groß die Restbreite der Fahrbahn sein muß, damit ein Parken erlaubt ist, kann ich das jetzt hier nachliefern (der Beitrag ließ sich leider nicht mehr ergänzen/ließ keine weiteren Antworten zu):
Da Fahrzeuge in Deutschland nicht breiter als 2,55 m sein dürfen und ein Sicherheitsabstand von 0,5 m beim Durchfahren gewährleistet sein muß (25 cm links, 25 cm rechts), muß, um auf der betreffenden Straße regulär parken zu dürfen, die vom äußersten Rand des Außenspiegels bis zur Bordsteinkante/Fahrbahnbegrenzung der Gegenseite verbleibende Fahrbahnbreite mindestens 3,05 m betragen.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B / 3 Fehlerpunkte
Was gilt hier?

Geradeausfahrer und Linksabbieger müssen warten
Rechtsabbieger dürfen fahren
Alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-002-B / 3 Fehlerpunkte
Wer muss warten?

Der Entgegenkommende muss warten
Ich muss warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte
Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h
Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich
Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden
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