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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zemi89
25.06.2013, 19:22 Uhr

Auffahrunfall in Probezeit

Hallo,

hatte heute einen Auffahrunfall am Kreisverkehr. Würde den Schaden nicht als hoch einschätzen. Bin losgefahren ohne ordentlich zu schauen und meinem Vordermann auf die Stoßstange, welche jetzt hinten an der Ecke eingebeult ist (ca. 3-5 cm groß)
Das Problem: Bin noch in der Probezeit. Polizei haben wir keine geholt, aber Versicherungsdaten und Adressen ausgetauscht.
Muss ich dabei jetzt ein Aufbauseminar befürchten?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
25.06.2013, 19:40 Uhr

zu: Auffahrunfall in Probezeit

Nein, musst du nicht.
Das Aufbauseminar ist dann anzuordnen, wenn der Probezeitler zwei B- oder einen A-Verstoß beging.
Was es (oder ob es überhaupt) ein Probezeitverstoß ist, ist abhängig von dem, was dir die Polizei zur Last legt. Darüber würde dann -wenn es ein Probezeitverstoß wäre- die Führerscheinstelle informiert, die gegebenenfalls das Aufbauseminar anordnet.
Da bei euch keine Polizei informiert wurde, sparst du dir also das Knöllchen und evtl. Konsequenzen.
Glück hattest du, einen "harmlosen" Unfallgegner zu bekommen.
Melde den Vorfall deiner Versicherung und bemühe dich, dass der Geschädigte schnell entschädigt wird.
Dann wird der Vorgang für euch beide bald ein problemloses Ende haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lofter
26.06.2013, 09:14 Uhr

zu: Auffahrunfall in Probezeit

glück gehabt würd ich sagen. ich drück die daumen, dass es net zu teuer wird. vielleicht ist es ja sogar besser in dem fall selber privat zu zahlen (wenns echt kein großer schaden is) um in der versicherunsklasse nicht zu steigen.
und next time besser augen auf im kreisverkehr ;-)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Ãœberholen

Vor dem Ausscheren zum Ãœberholen oder zum Vorbeifahren

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden