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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilifood
02.01.2013, 06:51 Uhr

Totalschaden bei Leasingfahrzeug

Guten Tag zusammen,

Ich beschäftige mich zur Zeit mit dem Thema Leasing. Soweit habe ich auch alle Antworten auf meine Fragen bei Google erhalten aber........

was mir noch nicht so ganz einleuchtet ist ..... was passiert mit den noch ausstehenden Leasingraten bei einem Fahrzeug im Falle eines
Totalschadens ???

Müssen die bis Vertragsende trotz nicht mehr vorhandenem Fahrzeug weiter gezahlt werden ???

Oder muss man die bei der Kündigung des Leasingvertrages
(was bei einem Totalschaden wohl passieren wird) dem Leasinggeber
(z.B. BMW etc.) auf einmal auf den Tisch legen ???

Oder wird die Zahlung der Monatlichen Leasingrate bei Totalschaden einfach beendet und es kommen keine weiteren Kosten auf einen zu ???

Wie ist das Verhälltnis bei einem Verschuldeten Totalausfall des Fahrzeugs zu einem unverschuldetem ? .......kommen am Ende die gleichen Kosten auf einen zu ? .......denn die Fahrzeuge sind ja alle Vollkaskoversichert und mitlerweile haben auch alle seriösen Anbieter die GAP-Deckung mit drin.

Ich weis .....Fragen über Fragen :)

Aber schonmal Danke für eure Antworten !!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilifood
05.01.2013, 07:36 Uhr

zu: Totalschaden bei Leasingfahrzeug

"Auch wenn das Leasingfahrzeug nicht mehr genutzt werden kann, da es aufgrund des Totalschadens verschrottet werden muss, müssen dennoch die Leasingraten (vorerst) an den Leasinggeber gezahlt werden. Meist ist ein Totalschaden jedoch Grund für eine (außerordentliche) Kündigung des Leasingvertrags."

OK........dieses (vorerst) war mir wichtig. Bedeutet also auf deutsch, wenn der Wagen Schrott ist, kann es durchaus sein das ich noch 1 bis 2 Leasingraten zahlen muss, bis der Vertrag gekündigt ist.

DANKE

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern user1
15.01.2013, 00:28 Uhr

zu: Totalschaden bei Leasingfahrzeug

Meistens wird der leasinggeber ( das Autohaus) im Leasingvertag den leasing nehmer (autofahrer) verpflichten eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Im falle eines Totalschasdens wird der Restwert des Autos erstattet. damit kann mann dann den offenen betrag bei der leasing Firma ablösen ( auf eimal zahlen oder die raten wie bisher weiter , je nach Vertag was vereinbart ist und was möglich ist.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung

Zu riskanter Fahrweise

Zu verzögerter Reaktion