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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gummibärchen
28.07.2012, 12:15 Uhr

Vorfahrt? abgesenkter Bordstein, aber Straßennamenschild

Ich habe meinen Führerschein noch nicht so lange und bin vor kurzem etwas unsicher geworden, als ich folgende Situation vor mir hatte: Es ist eine etwas längere Straße, die bergabwärts verläuft. Von links und rechts kommen in regelmäßigen Abständen einmündende Straßen. Viele davon sind "normal" (also re-vo-li) , doch eine von rechts einmündende Straße hat einen abgesenkten Bordstein, aber nicht so, wie man es von Ausfahrten kennt, sondern so gepflastert (ich weiß nicht, wie ich das näher beschreiben soll- sorry :) ). Laut Fahrschulregeln haben die von rechts ja dann Wartepflicht. Gilt das hier auch oder gilt hier re-vo-li? Es gibt ja ein Straßennamenschild. Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt, euer Gummibärchen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.07.2012, 19:08 Uhr

zu: Vorfahrt? abgesenkter Bordstein, aber Straßennamenschild

Ein Straßennamensschild sagt über die Vorfahrt gar nichts aus. Auch bei der Ausfahrt aus einer so beschilderten öffentlichen Straße ist man wartepflichtig, wenn man über einen abgesenkten Bordstein fährt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
30.07.2012, 11:49 Uhr

zu: Vorfahrt? abgesenkter Bordstein, aber Straßennamenschild

"Im Zweifel gilt aber immernoch §1!"

Blöd nur, wenn jeder die Pflasterkunst so deutet, dass er eindeutig Vorfahrt hat.
Da müßte man die Stadtverwaltung auffordern ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und eine eindeutige Situation zu schaffen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-002 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeibeamter regelt den Verkehr auf einer Kreuzung, an der vorfahrtregelnde Verkehrszeichen aufgestellt sind. Was gilt?

Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen

Die Regel "rechts vor links"

Die Zeichen des Polizeibeamten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B

Nach links, sobald die Ampel dafür "Grün" zeigt

Geradeaus

Nach rechts