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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chillerg
24.02.2011, 17:13 Uhr

3 Punkte - Probezeit

Hallo :)
Also erstmal was vorgefallen ist ich wurde vor jetzt ca. einem Jahr von der Polizei angehalten und mein Fahrwerk war nicht eingetragen somit bin ich mit erloschner betriebserlaubnis gefahren :x ( War schon echt blöd wollte es einen Tag später machen lassen nur musst ich an dem Abend noch wohin und der TÜV hatte schon zu)
Naja aufjedenfall der Bescheid wegen Busgeld ca. 160 e und Punkten 3 kam recht fix hat ja auch eine Frist. Nur von wegen Nachschulung ist bis heute noch nichts gekommen hab ja gelesen das das als dauert aber ein Jahr?
Jetzt ist halt die Sache das ich am 16.03 aus der Probezeit wäre    wie ist das dann danach, wenn ich bis dahin immer noch nichts bekommen hab und z.B. am 17.03 mit 21 km/h zuviel geblitzt werde wie wird das dann angesehen als in der Probezeit? Weil sie wird ja verlängert nach dem Seminar, fals es das noch gibt vlt. hatte ich ja echt mal glück, wäre mal was zur abwechslung.
Oder bin ich dann aus der Probezeit?

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24.02.2011, 18:29 Uhr

zu: 3 Punkte - Probezeit

Nun habe ich ne ganze Weile gegoogelt und komme immer wieder auf die Tatbestandsnummer 175 des Bußgeldkataloges,
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkata
log.php?s=174

die dir wg. einer fehlenden Betriebserlaubnis vorgeworfen werden kann.
Das deckt sich mit den 3 Punkten, die du erwähnt hast, wird aber "nur" mit 50 Straf-Euronen (zzgl. der Bearbeitungsgebühr) geahndet.
Wie kamst du auf die Summe?
Hat sich da vll. noch etwas anderes zugesellt? ;o)

WENN du dir einzig die fehlende Betriebserlaubnis zu Schulden kommen ließest, hast du einen B-Verstoß begangen - der "ohne sonst was" keine Probezeitmaßnahmen zur Folge hat.

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24.02.2011, 18:39 Uhr

zu: 3 Punkte - Probezeit

Nachtrag:
Grundsätzlich ist es so, dass der, der zum Aufbauseminar "gebeten" wird, mind. einen A- oder 2 B-Verstöße begangen hat.
Mit der Zusendung dieser "Einladung" wird dir eine Frist gesetzt, bis zu der das Seminar beendet sein muss.
Erst wenn dieser Termin verstrichen ist, oder das Seminar beendet wurde, haben weitere Verstöße Einfluss auf weitere Probezeitmaßnahmen.
Vorher befindet man sich (probezeitmäßig!) in einem "geschützten Bereich".

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24.02.2011, 20:10 Uhr

zu: 3 Punkte - Probezeit

Leider Find ich den Brief gerade nicht :x, aber irgendwo muss der noch sein schau ich nochmal!

Nein wurde nichts anderes beanstandet !

Wenn das echt so ist und ich nur 50 e hätte bezahlen müssen kann ich da jetzt noch was machen 1 jahr später?

Und ich depp hab die ganze zeit auf die Einladung gewartet :P, naja was solls dafür bin ich jetzt umso glücklicher freu mich schon auf den 16 :)

danke peg

..zum Seitenbeginn

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