Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
15.06.2010, 12:40 Uhr

2 mal zu schnell = verlängertes Fahrverbot?

Beschreibung:
Ein mal mit 30 km/h zu schnell agO (80 Euro, 3P, kein Fahrverbot) und 5 Monate nach der Rechtsraft des Bußgeldbescheides noch einmal mit 35 km/h zu viel igO (160 Euro, 3 P 1 Monat) erwischt.....

Wie verhält sich da mit dem Fahrverbot? 1 Monat aus der igO Geschichte ist ja klar. Aber was ist mit § 4(2) BKatV? Werden dann daraus vieleicht 2 Monate?

Danke für Infos

WD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.06.2010, 17:02 Uhr

zu: 2 mal zu schnell = verlängertes Fahrverbot?

Der Fall ist durchaus umstritten.

In der Regel ordnen die Behörden kein zusätzliches FV nach § 4 Abs. 2 an, wenn der einzelne Verstoß bereits mit einem FV geahndet wird.
Ausgeschlossen wäre das aber nicht. Des Sammelns von Erfahrungswerten wegen wären wir Dir für eine Rückmeldung sehr verbunden.

Sorry für die unbefriedigende Antwort.

mfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
15.06.2010, 19:26 Uhr

zu: 2 mal zu schnell = verlängertes Fahrverbot?

@Durban;

Dann werde ich mich mal melden, wenn der Bescheid eintrifft.
Bei der 2. Geschichte (igO) ist mein Kollege erst gestern gelasert worden.
Mal sehen, was daraus folgt.

WD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
16.08.2010, 10:56 Uhr

zu: 2 mal zu schnell = verlängertes Fahrverbot?

Hier kommt die Auflösung zu dem oben beschreibenen Sachverhalt:

Im Bußgeldbescheid zur zweiten Geschwindigkeitsüberschreitung sind "die Voreintragungen im Verkehrszentralregister bußgelderhöhend berücksichtigt worden" und betragen insgesamt (statt den 160 aus dem Bußgeldrechner) nun 200 Euro plus 22,50 Gebühren.

Ein Fahrverbot von 1 Monat und 3 Punkte wurden natürlich ebenfalls "verhängt".

WD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.08.2010, 19:34 Uhr

zu: 2 mal zu schnell = verlängertes Fahrverbot?

Vielen Dank für die Rückmeldung!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Was versteht man unter defensivem Fahren?

Vorsorglich an jeder Kreuzung anhalten

Mit Fehlern anderer rechnen

Nicht auf seinem Recht bestehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-033-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-033-B

Ich muss dem blauen Pkw Vorfahrt gewähren

Ich muss dem grünen Pkw Vorfahrt gewähren

Ich darf durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet