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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kalimero
02.06.2010, 10:49 Uhr

Fahrerlaubnis auf Klasse T erweitern?

Hallo zusammen,

mein Nachbar (Landwirt), dem ich öfters auf dem Hof helfe, ist der Ansicht, dass ich meinen bestehenden Führerschein (A,B,M,L, erworben am 25.03.99) einfach auf Klasse T erweitern kann, wenn ich eben angebe, dass ich bei ihm auf dem Hof helfe und dazu besagte Fahrerlaubnis brauche.
Stimmt das? Geht das so einfach? Ich glaube wenn man einen alten 3er hat, ist das kein Problem, aber wie sieht das bei mir aus?
Ach ja: Bundesland Bayern, oder ist das in ganz D gleich?

Danke für jede hilfreiche Antwort!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.06.2010, 20:51 Uhr

zu: Fahrerlaubnis auf Klasse T erweitern?

»Stimmt das? Geht das so einfach?«

Nein. Du müsstest die Klasse T mit Ausbildung und Prüfung erwerben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hahpatrick
13.06.2010, 13:59 Uhr

zu: Fahrerlaubnis auf Klasse T erweitern?

Bei der Umstellung vom alten 3er auf den Kartenführerschein (also auf die EU-Klassen) kann man sich die Klasse T "schenken" lassen, wenn man bei jemandem aushilft oder selber einen Hof hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hahpatrick
13.06.2010, 14:02 Uhr

zu: Fahrerlaubnis auf Klasse T erweitern?

...aber wenn man den alten 3er nicht hat, steht -wie schon beschrieben- eine Ausbildung mit Prüfungen ins Haus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jenny rubel
21.05.2012, 21:21 Uhr

zu: Fahrerlaubnis auf Klasse T erweitern?

Ich habe kein fahrerlaubnis was muss ich machen das ich T fahren kann

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
22.05.2012, 07:12 Uhr

zu: Fahrerlaubnis auf Klasse T erweitern?

Du meldest dich bei einer Fahrschule an und stellst den Antrag auf eine Fahrerlaubnis.
In der Regel ist es so, dass die Fahrschulen nicht einmal ein entsprechendes Ausbildungsfahrzeug besitzen, so dass das von dem Fahrschüler "organisiert" werden muss. So ist das wenigstens in unserer Region.
Ein Okay der Versicherung, dass mit dem Trecker auch eine Ausbildung gemacht werden darf, sollte also auch vorliegen.

Weitere Infos:
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/t.php
und
http://www.fahrschulefinden.de/fuehrerscheinklasse
n/fuehrerscheinklasse-t-zugmaschinen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-015-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-015-B

Ich muss nur den blauen Pkw durchfahren lassen

Ich darf vor den beiden anderen Pkw abbiegen

Ich muss die beiden anderen Pkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt